Personenstandswesen
Kirchenbücher - Bedeutende Quellen für die historische und genealogische Forschung
Mit Kirchenbüchern sind Verzeichnisse über Taufe, Trauungen und Sterbefälle gemeint, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden. Sie besitzen einen öffentlichen Urkundencharakter über die in ihnen eingetragenen kirchlichen Amtshandlungen. Die Kichenbücher wurden bis zur Einführung der Standesämter in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts von Religionsgemeinschaften geführt. Besonders sind für die familiengeschichtliche Forschung die historischen Kirchenbücher interessant, da sie oft die einzige Quelle für die Existenz von Personen in der jeweiligen Gemeinde sind. Die Eintragungen wurden unabhängig vom Geschlecht, Stand und Vermögen der Person gemacht.
Vor Oktober 1874 gab es in Deutschland (abgesehen von einigen linksrheinischen Gebieten) keine Standesämter.
Benutzung und Einsicht im Landeskirchenarchiv Magdeburg
Die Kirchenbücher sind verfilmt worden. Diese Verfilmung geschah zum Schutz der Bücher vor den sehr häufigen Zugriffen. Wenn Sie dazu Auskunft benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle, sofern dies die nordsächsische Region (für Stadt Delitzsch und umliegende Gemeinden) betrifft:
Landeskirchenarchiv Magdeburg
Freiherr-vom-Stein-Straße 47
39108 Magdeburg
Telefon: 0391-50665990
Einführung der Standesämter im Deutschen Kaiserreich und Überlieferung im Stadtarchiv Delitzsch
Mit dem Gesetz zur Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden ab 1876 Standesämter im damaligen deutschen Kaiserreich eingeführt. Bis 1938 wurden sogenannte Personenstandsregister (Geburten, Heirats- und Sterberegister) geführt. Seit 1938 wurden diese als Personenstandsbücher geführt. Eine weitere Umbenennung fand 2009 statt. Seitdem werden die Einträge in elektronischen Personenstandsregistern erfasst.
Seit Inkrafttreten der Reform des Personenstandsgesetzes vom 01.01.2009 können Familienforscher im Stadtarchiv Delitzsch folgende Personenstandsregister und -bücher einsehen:
Delitzsch
1874 bis 1911: Geburtsregister
1874 bis 1941: Heiratsregister
1874 bis 1991: Sterberegister
Schenkenberg
1874 bis 1911: Geburtsregister
1874 bis 1940: Heiratsregister
1874 bis 1955: Sterberegister
Ab 1956 wurde das Standesamt Schenkenberg aufgelöst und die Aufgaben durch das Standesamt Delitzsch übernommen.
Zschepen
1874 bis 1906: Geburtsregister
1874 bis 1940: Heiratsregister
1874 bis 1956: Sterberegister
Ab 1957 wurde das Standesamt Zschepen aufgelöst und die Aufgaben durch das Standesamt Delitzsch übernommen.
Spröda
1879 bis 1906: Geburtsregister
1879 bis 1938: Heiratsregister
1879 bis 1963: Sterberegister
Von 1874 bis 1878 gehörte Spröda zum Standesamtsbereich Paupitzsch; 1878 erhielt Spröda ein eigenes Standesamt; 1964 wurde das Standesamt Spröda aufgelöst und die Aufgaben durch das Standesamt Delitzsch übernommen.
Beerendorf
1874 bis 1910: Geburtsregister
1874 bis 1940: Heiratsregister
1874 bis 1956: Sterberegister
Ab 1956 wurde das Standesamt Beerendorf aufgelöst und die Aufgaben durch das Standesamt Delitzsch übernommen.
Paupitzsch
1874 bis 1906: Geburtsregister
1874 bis 1938: Heiratsregister
1874 bis 1963: Sterberegister
Ab 1964 wurde das Standesamt Paupitzsch aufgelöst und die Aufgaben durch das Standesamt Delitzsch übernommen.
Einträge innerhalb der Fortführungsfrist - Standesamt Delitzsch
Da die Personenstandsregister vom Delitzscher Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfristen (110 Jahre für Geburtsregister, 80 Jahre für Heirats- und 30 Jahre für Sterberegister) aktuell gehalten werden müssen, wird das Stadtarchiv mit Ablauf eines jeden Jahres einen weiteren Jahrgang vom Standesamt erhalten.
Für die Jahre nach den angegebenen Schutzfristen müssen Sie sich an das Standesamt Delitzsch wenden:
Standesamt Delitzsch
Barockschloss Delitzsch
Schloßstraße 31
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-210
Telefax: 034202 67-403
Internet: http://www.delitzsch.de/
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Familienforscher bringt die Modernisierung des Personenstandsgesetzes den entscheidenden Vorteil, dass der Nachweis der Verwandtschaft in direkter Linie nur noch für die jüngeren Personenstandseinträge des Standesamtes, nicht mehr aber für die im Stadtarchiv archivierten Register geführt werden muss.
Eine Recherche in den alphabetischen Registern ist zu unseren Öffnungszeiten möglich.
In Fällen, in denen kein persönlicher Besuch des Stadtarchivs möglich ist, bieten wir die Beantwortung schriftlicher Anfragen an. Die Kosten richten sich nach der Archivgebührensatzung der Stadt Delitzsch und betragen 20,89€ je angefangene ½ Stunde Bearbeitungszeit. Kopien (A4/A3) oder Scans (PDF/jpeg) der Einträge können ebenfalls angefertigt und per Post oder E-Mail zugestellt werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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