FAQ
Was ist das Stadtarchiv Delitzsch?
Das Stadtarchiv Delitzsch ist Teil der Delitzscher Stadtverwaltung. Es untersteht dem Amt für Recht und städtische Beteiligungen. Als Archiv der Stadt Delitzsch nimmt es eine Vielzahl an Aufgaben wahr. Neben der dauerhaften Aufbewahrung und Sicherung von Archivgut, erschließt es diese nach archivischen Standards und stellt als Ergebnis entsprechende Findmittel für die Benutzung bereit. Die archivischen Aufgaben werden im Rahmen von Vorschriften, Archivsatzung der Großen Kreisstadt Delitzsch und Sächsisches Archivgesetz, näher geregelt.
Wofür ist das Stadtarchiv Delitzsch zuständig?
Das Stadtarchiv Delitzsch ist gemäß Archivsatzung beauftragt, vor allem die amtliche Überlieferung in seinem Zuständigkeitsbereich, dem sogenannten Archivsprengel zu bewerten und ggf. zu übernehmen. Ergänzend übernimmt das Archiv Unterlagen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts sofern die angebotenen Unterlagen als archivwürdig einstuft werden, d. h. die Unterlagen, bspw. Akten, Fotos, Karten/Risse/Pläne, elektronische und audio-visuelle Medien besitzen einen bleibenden, gesellschaftlichen Wert.
Wer darf Archivgut benutzen?
Nach Maßgabe der Archivsatzung der Stadt Delitzsch hat jedermann (natürliche und juristische Personen) das Recht auf Benutzung des Archivgutes. Es gibt verschiedene Benutzungsarten. Über die Art der Benutzung entscheidet das Archiv. Die Benutzung von Archivgut kann ggf. eingeschränkt oder versagt werden.
Wie finde ich mich auf den Websites des Stadtarchivs Delitzsch zurecht?
Sie können zum einen Stich- oder Schlagwörter in die Suchleiste auf der Homepage eingeben und die Ergebnisse entsprechend filtern. Sie haben auch die Möglichkeit, die Sitemap anzuwählen, um auf bestimmte Inhalte zuzugreifen.
Ich interessiere mich für die überlieferten Bestände im Stadtarchiv Delitzsch. Was muss ich hierzu wissen?
Das hängt grundsätzlich von Ihrer Forschungsfrage ab. Unterlagen aus dem 19./20. Jh. sind hier vor allem überliefert. Der Bestand Stadt Delitzsch (Zeit: 1364-1958) liegt als Depositum im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig. Aufgrund historischer Gegebenheiten, sind die Bestände zur Stadt Delitzsch auf mehrere Archive verteilt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Beitrag Bestände der Stadt Delitzsch in anderen Archiven.
Eine einfache Beständeübersicht folgt noch.
Ich möchte gerne meine historischen Forschungen zu Stadt Delitzsch vertiefen. Werden die Unterlagen zur Stadtgeschichte Delitzschs zentral aufbewahrt?
Nein. Leider werden aufgrund historischer und organisatorischen Gegebenheiten die Unterlagen zur städtischen Geschichte nicht zentral im Stadtarchiv aufbewahrt. Das Museum im Barockschloss kann Sie u. a. beim tieferen forschen und recherchieren unterstützen. Weitere Bestandsinformationen zur Delitzscher Geschichte können Sie unter dem Beitrag Bestände der Stadt Delitzsch in anderen Archiven entnehmen.
Im Museum werden u. a. Unterlagen zur Chronik der Sadt,Zeitungen (auch der regionale Teil der LVZ) und historischen Vereinen aufbewahrt. Das Museum trägt im Rahmen seiner dokumentarischen und muesealen Aufgaben zur Delitzscher Erinnerungskultur bei.
Gibt es eine Art Heimat- oder Geschichtsverein in Delitzsch?
Ja, in Form des Delitzscher Heimat- und Museumsvereins.
Besteht ein Anspruch auf das Lesen oder transkripieren altdeutscher Schriften bei persönlicher Einsichtnahme von Archivgut?
Nein, es besteht kein Anspruch.
Ich möchte gerne Bauakten einsehen. Was muss ich beachten?
Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich oder telefonisch an das Stadtarchiv Delitzsch. Die Einsichtnahme von Einzelbauakten aus dem Bauarchiv vor Ort ist gebührenfrei. Sofern Sie das Archiv besuchen möchten werden gemäß rechtlicher Vorschriften Nachweise benötigt. Diese können bspw. Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Erbscheine oder aber Vollmachten umfassen.
Ich möchte gerne privat zu meiner Familie forschen. Was muss ich hierbei berücksichtigen?
Hierzu ist die jeweilige Zeit zu beachten. Jüngere Personenstandsunterlagen, die noch vorgeschriebenen Fortführungsfristen werden beim Standesamt Delitzsch geführt. Unterlagen, die diesen Fristen nicht mehr unterliegen, werden an das Stadtarchiv abgegeben. Vor der Einführung der Standesämter 1874 wurden Kirchenbücher geführt. Das Landeskirchenarchiv Magdeburg stellt verfilmte Kirchenbücher der preußischen Provinz Sachsen für die Benutzung bereit.
Sie haben die Möglichkeit, die vom Stadtarchiv bereitgestellten Datenbanken zu den archivierten Personenstandsregistern zu nutzen. Weiterführende Informationen finden Sie unter Personenstansbücher.
Im Stadtarchiv Delitzsch sind nur Personenstandsunterlagen zu Delitzsch selbst und den von der Stadt eingemeindeten Orte überliefert (s. zuständige Standesämter).
Personenstandsunterlagen anderer Gemeinden wie beispw. Zschortau und Rackwitz sind somit nicht im Stadtarchiv Delitzsch überliefert. Hierzu müssten Sie sich in diesem Fall an das Kreisarchiv Nordsachsen wenden.
Im Rahmen meines Schulprojektes möchte ich gerne im Stadtarchiv Delitzsch forschen. Worauf muss ich achten?
Bitte richten Sie Ihre Anfrage hierzu schriftlich an das Archiv. Das Archiv nimmt hierzu gerne den Kontakt im Rahmen der historischen Bildungsarbeit mit Ihnen auf.
Als Heimatforscher bin ich an der Stadtgeschichte Delitzschs interesseiert. Wo kann ich meine Forschung im Archiv ansetzen?
Sie haben zunächst die Möglichkeit sich über den Eintrag Stadtgeschichte weiter zu informieren. Desweiteren existieren noch weitere regionalbezogene und heimatkundliche Beiträge und Ergänzungen zur Stadt Delitzsch.
Entstehen Kosten durch die persönliche Einsichtnahme von Archivgut im Stadtarchiv Delitzsch?
Gemäß der Archivsatzung der Großen Kreisstadt Delitzsch ist die Einsicht von Archivgut gebührenfrei.
Wann werden Gebühren durch das Stadtarchiv Delitzsch erhoben?
Gebühren werden erst bei Inanspruchnahme von weiterführenden Archivdienstleistungen der Einrichtung erhoben. Bitte beachten Sie die gültige Archivgebührensatzung mit dem beigefügten Gebührenverzeichnis.
Kann ich eigene Fotos vom Archivgut im Rahmen meiner Forschungen machen?
Ja, ohne Verwendung von Blitzlicht. Das Fotografieren sollte geräuschlos erfolgen. Fotografiert werden darf jedoch kein Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt oder durch dessen Nutzung Rechte noch lebender Betroffener oder Dritter beeinträchtigt sowie Archivgut, welches aus Gründen der Bestandserhaltung hierdurch Schaden nehmen kann. Werke, die dem Urheberrechtsgesetz unterliegen, sind hiervon ausgenommen.
Wie kann ich mitverfolgen, an welchen Projekten das Stadtarchiv derzeit arbeitet?
Im Bereich Hinweise finden Sie aktuelle Informationen zu Ankündigungen des Stadtarchivs Delitzsch.