Einführung in die Archivterminologie

Einführung

Während der Benutzung sowie der Forschung im Stadtarchiv, unabhängig welches Anliegen (wissenschaftlich, privat, heimatkundlich, genealogisch, verwaltungsmäßig oder gewerblich) vorliegt, kommt der Benutzer mit verschiedenen archivischen Fachbegriffen in Berührung.

Im wissenschaftlichen Kontext haben sich eine Vielzahl an Fachbegriffen im deutschen wie auch internationalen Archivwesen etabliert. Dadurch grenzt sich die Sprache in der Fachdisziplin der Informationswissenschaften von der anderer Einrichtungen (wie Museen, Bibliotheken und Dokumentationsstellen) ab.

Glossar

Das folgende Verzeichnis umfasst relevante und häufig gebrauchte Fachbegriffe, die im Delitzscher Stadtarchiv genutzt werden.
Es soll im Wesentlichen die Kommunikation zwischen Forschenden sowie dem städtischen Träger, seiner Ämter, Referate, Sachgebiete, Organe und nachgeordneter Einrichtungen und dem Stadtarchiv erleichtern. Der Einstieg in die Forschung und Nutzung sowie der Zugang zu den Quellen soll an dieser Stelle vereinfacht werden.

Für die folgende Auflistung wurden unterschiedliche Quellen zur Beschreibung ausgewählter Termini benutzt:

  • Angelika Menne-Haritz: Schlüsselbegriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft
  • Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv
  • Glossar des Archivportal-D
  • Glossar ausgewählter archivfachlicher Begriffe der Goethe Bibliothek J. C. Senckenberg
TerminusBedeutung
AkteZusammenfassung aller Vorgänge und Dokumente zu einem gleichen Aktenbetreff.

Der Aktentitel leitet sich in Verbindung mit der Aktendimension aus dem Aktenplan ab.
AktenplanOrdnungsinstrument für das Anlegen von Akten. In der Regel nach einem Dezimalsystem (0-9) aufgebaut.

Die Zahlenfolge beschreibt eine sachthematische Ordnungsstruktur und definiert die Positionen der Akte innerhalb eines Aktenbestandes durch das Aktenplanzeichen.
AktenzeichenDas Aktenzeichen kann nur einmal innerhalb des Verwaltungsbestandes vergeben werden. Es ist ein einzigartiges Ordnungszeichen.

Das Aktenzeichen erleichtert die Recherche und Suche von Dokumenten sowie Vorgängen.

Das Aktenzeichen hat als Bestandteil das Aktenplanzeichen und in der Regel ein oder mehrere zusätzliche Zeichen.
AktenverzeichnisDas Aktenverzeichnis dient als Nachweis aller tatsächlich geführten Akten innerhalb einer Organisation.

Im Dokumentenmanagementsystem wird das Aktenverzeichnis elektronisch geführt und durch dieses in einer Art Baumstruktur abgebildet.
AkzessionMit der Akzession wird die Übernahme von Archivgut in die Magazine des Archivs bezeichnet.
AltregistraturAltregistraturen sind Orte, an denen Verwaltungsunterlagen aufbewahrt werden, die nicht mehr für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigt werden.

Mit Schließung der Unterlagen und dem letzten Zuwachs, beginnt die (gesetzliche) Aufbewahrungsfrist.
AnbietungDie Anbietung stützt sich auf das geltende Archivgesetz in Verbindung mit der geltenden Archivsatzung.

Eine wilde Kassation von Unterlagen ist nicht erlaubt.

Die Anbietungspflicht für die Stadt Delitzsch ergibt sich aus der Archivsatzung.
ArchivaleEine Archivalie bildet eine in sich geschlossene Sinneinheit und kann unterschiedliche Erscheinungsformen (Urkunde, Audio-Visuelle Medien, Akten, Zeitungen, Karten, Risse, Pläne, Fotografien etc.) aufweisen.
ArchivgesetzGesetze zur Regelung und Nutzung von Archivgut in der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern.
ArchivgutAls archivwürdig bewertetes Registraturgut, dass entsprechend seiner Bedeutung nach umgewidmet wird.
ArchivsignaturFortlaufende Nummer der Archivalie im Archivkarton und Magazin.
ArchivtektonikDie Archivtektonik bezeichnet die Gliederung aller Bestände in einem Archiv.

In der Regel wird die Gliederung näher klassifiziert und mit einer Notation versehen.

Innerhalb der Archivtektonik werden die Bestände im Rahmen der Erschließung einer thematischen Tektonikgruppe zugeordnet. Der Bestand erhält eine einzigartige Bestandsignatur und Bestandsname.
AufbewahrungsfristIn der Regel existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen (beispielsweise GoBD, Personenstandsgesetz, Bundesmeldegesetz). Das Archiv bewertet erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Die Unterlagen sind dann archivreif.

Sofern Bundes- oder landesrechtliche Bestimmungen gelten, genießen diese gegenüber traditionellen Regelungen Vorrang. Eine Anbietung erfolgt dann demnach nicht nach 30 Jahren.
AussonderungBezeichnung für einen Vorgang innerhalb einer Organisation im Rahmen der Anbietungspflicht von Unterlagen an das zuständige Archiv.

Die endgültige Bewertungsentscheidung über die Archivwürdigkeit, also der bleibende Wert, trifft das Archiv.
BestandBestände werden in der Regel nach Ihrer Herkunft (Provenienz), also nach dem Registraturbildner (natürliche oder juristische Person) gebildet.
BeständeübersichtFindmittel des Archivs in Form einer Auflistung des überlieferten Gesamtbestandes mit einer Kurzbeschreibung.
BestandserhaltungArbeitsbereich, der das Ziel zur dauerhaften physischen Erhaltung der Archivalie oder des Informationsträgers hat.
BewertungErmittlung des Archivwürdigen Teils des Registraturguts der aktenführenden Stelle.

Die Bewertung wird durch ein Bewertungsprotokoll begleitend dokumentiert.

Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit getroffener Entscheidungen zu erhöhen, werden erweiterbare Bewertungskataloge genutzt. Des Weiteren wird das ausgewählte Bewertungsverfahren beschrieben.
Datenschutz und personenbezogene InformationenDie öffentliche Nutzung von Unterlagen, die aktiver Schutzfristen unterliegen, wird nach geltendem Archivrecht nicht eingeräumt. Es gelten die Benutzungsschranken gemäß Delitzscher Archivsatzung.
Datierung (Laufzeit)Die Datierung bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Anfangs- und Enddokument.
DepositumEine Hinterlegung ohne Eigentumsübertragung natürlicher oder juristischer Personen an das Archiv.
DokumentenmanagementsystemElektronisches System zur Speicherung und der Bereitstellung von Schriftstücken als einzelne Dokumente in faksimilierter oder codierter Form.
Elektronische UnterlagenAus elektronisch unterstützten Arbeitsverfahren stammende Dokumente, welche elektronisch erstellt, gespeichert und / oder verarbeitet worden sind.
ErschließungErschließung meint im wesentlichen die Ordnung und Verzeichnung von Archivbeständen. Die Erschließung unterschiedet mehrere Arbeitstechniken für die Ordnung und Verzeichnung des Archivguts.

In der Regel erhält die Verzeichnungseinheit einen Enthält-Vermerk um detaillierte Informationen über den Inhalt der Unterlage zu liefern.

Die Erschließungsarbeit wird dokumentiert. Hierzu werden u. a. ein Bearbeitungsplan und ein abschließender Bearbeitungsbericht erstellt.
ErschließungsrichtlinieErschließungsrichtlinien fördern die Standardisierung von Erschließungsabläufen und machen sie aber auch durch ihre einheitlichen Vorgaben nach außen transparent.
FindbuchFindbücher sind das Ergebnis der Erschließung. Sie dienen als essentielles Bestandsfindmittel und enthalten neben Verzeichnissen, eine Findbucheinleitung und ggf. sogar Register mit Indizes.
FindmittelFindmittel können neben Findbüchern auch Findkarteien oder Mikrofiche, Regesten, Inventare sein.
GeschäftsverteilungsplanGeschäfts- und Aufgabengliederungspläne definieren die Zuständigkeit und Tätigkeitsbereiche einzelner Organisationsbereiche innerhalb einer Verwaltung.
Historische HilfswissenschaftenDiese stellen eine wertvolle Ergänzung zur geschichtswissenschaftlichen Arbeit dar.

Folgende Bereiche sind u. a. damit gemeint:

Chronologie (Lehre der Zeit)
Paläografie (Lehre alter Schriften)
Diplomatik (Urkundenlehre)
Numismatik (Münzkunde)
Genealogie (Ahnen- und Familienforschung)
Heraldik (Wappenkunde)
Realienkunde (Gegenstände)
Sphragistik (Siegelkunde)
Aktenkunde
MagazinArchivraum, der zur Sicherung von Archivgut dient. Dieser muss entsprechend vor Einlagerung ergonomisch, klimatisch und technisch aufbereitet werden.
MetadatenMit Metadaten werden Daten über Daten bezeichnet. Damit sind strukturierte Zusatzinformationen gemeint, die dabei helfen, Daten zu finden, zu verwalten und zu verstehen. 
MikrofilmEin auf einer Spule aufgerollter Film, der verkleinerte analoge Abbildungen von Schriftgut und anderen Unterlagen enthält.
KassationMit der Kassation wird die mangelnde Archivwürdigkeit bezeichnet, sodass Unterlagen dauerhaft und unwiederbringlich vernichtet werden.
Laufende Meter (Regalmeter) Mit laufende Meter, auch als Regalmeter bezeichnet, wird eine nicht normierte Maßeinheit im Archivwesen bezeichnet. In der Regel bilden 9 laufende Kartons einen laufenden Archivmeter.
NachlassUnterlagen einer physischen Person (Übergabe an das Archiv erfolgt nach dem dessen Tod) mit herausragender gesellschaftlicher Bedeutung im Bereich der Kunst, Literatur, Wissenschaft, Wirtschaft und dem Dienst- sowie Privatleben.
PertinenzprinzipOrdnungskriterium von Unterlagen nach Sachbetreffen
ProvenienzprinzipFührendes archivisches Ordnungsprinzip, welches bei der Bildung von Archivgut in Beständen nach Registraturbildner angewendet wird.
Der Entstehungszusammenhang bleibt in der Regel gewahrt.
Records ManagementUmgangssprachlich: Schriftgutverwaltung
RegistraturbildnerHierbei handelt es sich juristische oder natürliche Personen bei denen Registraturgut bzw. Unterlagen anfallen.
ReproduktionUmgangssprachlich auch als Faksimile bezeichnete Vervielfältigungen von Vorlagen.
SammlungUnterlagen ohne spezifische inhaltliche oder sachthematische Ordnung in komplexeren Strukturen
SignaturZu unterscheiden sind die Registratursignatur, Archivsignatur und Bestandssignatur.
Sperrfrist / SchutzfristIn den Archivgesetzen oder den Benutzungsordnungen festgelegte Frist bis zur öffentlichen Nutzung von Archivalien für die allgemeine Benutzung. 

Unter Benutzungsauflagen (Antrag auf Schutzfristenverkürzung) können die Unterlagen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung genutzt und eingesehen werden.
SprengelDer räumliche Zuständigkeitsbereich eines Archivs.
ÜbergabeprotokollProtokoll als Nachweis der Übergabe von archivwürdige Unterlagen an das Archiv.
Urheberrecht Das Urheberrecht richtet sich in Deutschland nach dem Urheberrechtsgesetz.

Unterlagen und Archivgut, dass noch geltenden Urheberrechtsfristen unterliegt kann nicht öffentlich weitergenutzt werden.
VorgangEin bzw. mehrere Dokumente werden in einem Vorgang abgelegt und diesem zugeordnet. Mehrere Vorgänge bilden wiederum eine Akte.

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