Archivbestand III 1 Büro Oberbürgermeister wächst weiter

Im April 2026 wurden weitere 0,66 laufende Archivmeter durch das Stadtarchiv Delitzsch übernommen.

Laut des geltenden Ortsrechtes, Delitzscher Archivsatzung § 5 Abs. 8 kann das Stadtarchiv bereits vor Ablauf potentielles Archivgut aus den Bereichen der städtischen Verwaltung übernehmen. Auf die Einhaltung archivrechtlicher Bestimmungen sowie der Aufbewahrungsfristen wird geachtet.

Bewertung

Unterlagen, die als archivwürdig bewertet wurden, waren insbesondere Korrespondenzen mit dem Oberbürgermeister sowie Dienstberatungsprotokolle ab 2014.

Generell bilden bereits im Allgemeinen Beratungsprotokolle der (Ober-) Bürgermeister, Dezernate, Ämter und Sachgebiete bereits einen Schwerpunkt bei der Entwicklung eines städtischen Dokumentationsprofils.

Des Weiteren erleichtern getroffene Bewertungsentscheidungen künftige Aussonderungsprozesse gleicher Unterlagen und werten den sich entwickelnden Bewertungskatalog auf.

Eingliederung in den Archivgesamtbestand

Da die Unterlagen aus jüngerer Zeit stammen werden diese der Ordnungsziffer „III“, fortlaufende Nr. „1“ sowie der Bestandsbezeichnung „Büro des Oberbürgermeisters“ in die Archivtektonik eingegliedert.

Dokumentenmanagementsystem

Durch die Nutzung eines Dokumentenmanagementsystems müssen elektronischen Unterlagen perspektivisch in geeigneter Form nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen dauerhaft archiviert werden.

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