Aufgrund der archivrechtlichen Regelung der Möglichkeit der vorzeitigen Übernahme von potentiellen Archivgut, wurde im Mai 2026 Verwaltungsschriftgut vom Stadtarchiv Delitzsch übernommen.
Die Regelung findet sich im hiesigen Ortsrecht, der Delitzscher Archivsatzung wieder. Hierbei können die Bestimmungen laut § 5 Abs. 8 angewendet werden.
Die Bestände des Bereichs des Oberbürgermeisters sowie der Bürgermeisterin sind nicht abschließend überliefert und erhalten aufgrund ihrer Verwaltungsnatur kontinuierlich Zuwachs.
Archivgut
Hierbei handelt es sich um Dienstberatungsprotokolle aus dem Büro des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.
Archivwürdig, weil
Aufzeichnungen zu Dienstberatungen der höheren innerstädtischen Verwaltungsebene (Oberbürgermeister/Bürgermeister) sind ein wesentliches organisatorisches Instrument, um Informationen zwischen den höheren Verwaltungsebenen untereinander zu teilen, weitere Arbeitsabläufe zu koordinieren und Entscheidungen zu treffen. Auch werden wichtige Entscheidungsträger (Amts, Referats- oder Sachgebietsleiter, einschließlich des Oberbürgermeisters und Bürgermeisters) bei solchen Beratungen mit einbezogen. Dabei handelt es sich hierbei leitende Führungskräfte einzelner Verwaltungsbereiche. Diese sind den jeweiligen Geschäftskreisen gemäß der Verwaltungsstruktur der Stadt Delitzsch zugeordnet.
Die Unterlagen dienen des Weiteren der Transparenz und Nachwollziehbarkeit getroffener Entscheidungen.
Laufzeit
Die Laufzeit der Übernahme umfasst die Jahre 2015 bis 2023.
Umfang
Der Umfang beträgt 0,22 laufende Meter.
Hinweis zur öffentlichen Benutzung
Für die öffentliche Nutzung sind derartige Unterlagen bis Ablauf der in der Archivsatzung laufenden Schutzfrist gemäß § 21 gesperrt.

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