Anbietungspflicht gemäß Delitzscher Archivsatzung
In 2026 wurden schulische Unterlagen im Rahmen der ordnungsgemäßen Aussonderung dem Stadtarchiv Delitzsch nach erfolgreicher Bewertung zur dauerhaften Sicherung übergeben.
Dabei handelte es sich insgesamt um ca. 3,5 lfm neues Archivgut. Dieses knüpft bereits an die städtische Überlieferungsbildung und -tradition an. Es werden Klassenbücher, Zeugnisse und Notennachweise bestehender Delitzscher Schulen (in städtischer Trägerschaft) archiviert.
Weitere Informationen zu den Beständen der Delitzscher Schulen können über die Beständeübersicht des Stadtarchivs Delitzsch entnommen werden.
Aufbewahrungsfristen einzelner Schulunterlagen sind der Anlage der VWV AusSchul zu entnehmen.
Übernommen wurden Unterlagen folgender Grundschulen:
- Grundschule Diesterweg (u. a. Klassenbücher bis 2015)
- Grundschule am Rosenweg (u. a. Klassenbücher bis 2011)
- Grundschule Delitzsch-Ost (Zeugnisse bis 2005)
Personenbezogenes Archivgut
Sperrfrist
Generell gelten für derartige Unterlagen personenbezogene Schutz- und Sperrfristen. Sodass beispielsweise die Klassenbücher der jüngeren Vergangenheit für die Öffentlichkeit nicht nutzbar sind.
Recht des Betroffenen
Unbeglaubigte Schulzeugniskopien können vom Stadtarchiv erstellt und durch betroffene Personen angefragt werden.
Abgebende Stellen
Die abgebenden Stellen (hier: Delitzscher Grundschulen) sind berechtigt, das dem Archiv übergebene Archivgut, für notwendige Dienstwecken unter Einhaltung geltender archivrechtlicher Bestimmungen zu nutzen.

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