Einführung in die Archivbenutzung
Das Stadtarchiv Delitzsch unterstützt den Anfragenden, historisch Interessierten sowie Forschenden gerne bei der Beantwortung seiner Forschungsfrage bzw. -auftrag. Die unterstützende Beratung während der Archivbenutzung spiegelt sich als Kernaufgabe in der Archivsatzung wider.
Die Beständeübersicht ist nicht abschließend und bildet vorallem die Überlieferungsschwerpunkte ab. Hierbei handelt es sich derzeit um eine einfache Auflistung. Die Eingliederung der Bestände nach dem vorrangigen archivischen Ordnungsprinzip, dem Provenienzprinzip, in eine Archivtektonik ist noch nicht abgeschlossen.
Unter dem Punkt Findmittel werden die Datenbanken des Bauarchivs (Einzelbauakten privater Grundstücke) sowie die Personenstandseinträge der verschiedenen Register bereitgestellt. Zusätzlich ist die Nutzung der Übersichten zu den zuständigen Standesämtern, Beständen der Stadt Delitzsch in anderen Archiven und die archivalische Quellenlage in Nordsachsen frei zugänglich.
Für die Nutzung von Unterlagen vor 1949 sind altdeutsche bzw. paläografische Kenntnisse erforderlich. An dieser Stelle ist eine Übersicht hinterlegt.
Jüngeres Archivgut unterliegt im Allgemeinen je nach Landesarchivgesetzgebung bestimmten Schutz- und Sperrfristen. Man unterscheidet zwischen drei Typen (allgemeine; geheime, und personenbezogene Schutzfrist) - diese sind unter bestimmten Bedingungen durch Forschende verkürzbar. Künftig soll es für diesen Personenkreis ein entsprechendes Formular, der Antrag auf Schutzfristenverkürzung, bereitgestellt werden.
Die Schutzfristen werden in § 21 der Delitzscher Archivsatzung aufgeführt. Unabhängig hiervon kann das Stadtarchiv die Benutzung auch in bestimmten Benutzungsfällen gemäß §19 einschränken oder ablehnen.