Häufig gestellte Fragen

Homepage

Wie finde ich mich auf den Websites des Stadtarchivs Delitzsch zurecht?

Sie können zum einen Stich- oder Schlagwörter in die Suchleiste auf der Homepage eingeben und die Ergebnisse entsprechend filtern. Sie haben auch die Möglichkeit, die Sitemap anzuwählen, um auf bestimmte Inhalte zuzugreifen. Letztere bildet die Seitenstruktur der Homepage des Stadtarchivs ab. Mit dem Shortcut Strg+F kann innerhalb der Seite nach Begriffen recherchiert werden. Die Nutzung dieser Funktion ist beispielsweise bei der Stadtchronik, dem Häuserbuch, den Personenstandsregistern und der Bauaktenübersicht sowie den bereitgestellten geschichtlichen Artikeln empfehlenswert.

Des Weiteren sind bestimmte Seiteninhalte und Themen zueinander verlinkt und enstprechend farblich hervorgehoben.

 

 Forschen, Urheberrecht und Sperrfristen

Wer darf Archivgut benutzen?

Nach Maßgabe der Archivsatzung der Stadt Delitzsch hat jedermann (natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts) das Recht auf Benutzung des Archivgutes. Es gibt verschiedene Benutzungsarten. Über die Art der Benutzung entscheidet das Archiv gemäß §12 Archivsatzung. Die Benutzung von Archivgut kann in Ausnahmefällen gemäß §19 Archivsatzung eingeschränkt oder versagt werden. Das Recht auf Informationsfreiheit, also hier speziell dem Recht auf Benutzung, wird in diesem Fall eingeschränkt. Darüber hinaus kann das Stadtarchiv die Benutzung aus weiteren wichtigen Gründen versagen.

 

Ich möchte Fotografien aus der DDR-Zeit reproduzieren. Ebenso möchte ich Zeitungsartikel ebenfalls für öffentliche Zwecke wiederverwenden.

Generell gilt für Fotografien unabhängig, ob es Lichtbilder oder Lichtbildwerke sind, dass diese erst nach einer bestimmten Zeit gemeinfrei sind. Für Lichtbilder gelten 50 Jahre nach Entstehung, für Lichtbildwerke 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Diese können also, wenn das Lichtbild Foto von 1974 stammt und der Urheber zu der Zeit noch lebte im Jahr 2024 nicht vervielfältigt und veröffentlicht werden. Ausnahme hiervon bildet der §53 UrhG - Privatkopie. 

Zeitungsartikel können ebenfalls als Sprachwerke unter das Urheberrecht fallen. Das Anfertigen von Reproduktionen zu Veröffentlichungszwecken von Zeitungsartikel nach 1954 (sofern keine Namensnennung des Autoren ermittelbar ist, gilt der Entstehungszeitpunkt) ist nicht gestattet.  Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).  Sofern Zeitungsartikel laufenden Urheberrechtsfristen (70 Jahre) unterliegen, bedarf es einer Zustimmung beim Zeitungsverleger bzw. Urheber den Artikel für Veröffentlichungszwecke zu nutzen. Eine Ausnahme besteht u. a. in der Anwendung der Anfertigung von Privatkopien gemäß §53 Urheberrechtsgesetz sowie der Anwendung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (u. a. Schulen, Wissenschaft usw.) zu nicht kommerziellen Zwecken.

 Archive dürfen nach Maßgabe des Urheberechtsgesetzes §§60e und 60f aus ihren Archivbeständen ein Werk über Terminals für Forschungen und private Studien zugänglich machen unter Beachtung des nicht kommerziellen Zweckes. 

 

 

Ich interessiere mich für die überlieferten Bestände im Stadtarchiv Delitzsch. Was muss ich hierzu wissen?

Das hängt grundsätzlich von Ihrem Forschungsschwerpunkt ab. Die nachfolgende Tabelle konzentriert sich auf die hiesigen nutzbaren Archivbestände und soll als erste Orientierung dienen. Die einfache Online-Beständeübersicht listet eine nicht abgeschlossene Auswahl an Überieferungsschwerpunkten auf. Des Weiteren gibt es nicht den zentralen Aufbewahrungsort von historischen Dokumenten der Stadt Delitzsch - Stattdessen gestaltet sich die Suche als sehr vielschichtig. Bestände zu Delitzscher Firmen und Parteiorganisationen können in anderen Archiven überliefert sein.

Archivbestände werden in der Regel nach ihrer Herkunft, der Provenienz gebildet und in Form einer Archivtektonik oder Archivplan systematisch erfasst und abgebildet. Eine weitere Untergliederung der Archivalien erfolgt über die Vergabe einer Archivsignatur. Diese ist innerhalb des Archivbestandes unikal. Sie wird in der Regel fortlaufend vergeben und ist bei der Nutzung und Zitierung erforderlich.

 

Form der Archivbenutzung Archivbestand

Ahnen- und Familienforscher

Erbenermittler

Nachlasskanzleien

Nachlassgerichte

Banken

v. a. Personenstandsregister in Verbindung mit Sammelakten; Adressbücher; Meldekartei

 

Immobilienmakler

Baufirmen

Architekten

Statiker

Ingenieur- und Planungsbüros

Erben

Eigentümer

Bauakten privater Grundstücke der Stadt Delitzsch (zur Zeit vor 1998) und eingemeindeter Delitzscher Ortsteile sowie städtischer Gebäude und Geschäftshäusern

Historiker, Ortschronisten, Geschichtsvereine mit Schwerpunkt Regionalgeschichte, Journalisten, Studierende, Schüler

 Archivalien über den Rat zu Delitzsch (Feudalismus); Magistrat zu Delitzsch (20602 Stadt Delitzsch); Rat der Stadt Delitzsch (Sozialismus); Stadtverwaltung Delitzsch ab 1990

Häuserbuch der Stadt Delitzsch

Delitzscher Stadtchroniken (Lehmann, Reime, Reulecke, Ziebe)

Archivalien zu Delitzscher Ortsteilen

Delitzscher Amtsblätter ab 1991

Delitzscher Zeitungen bis 1945 (Mikrofilm)

 

Stadtverwaltung Delitzsch Unterlagen der Stadtverwaltung (v. a. Ämter, Sachgebiete, Referate, Dezernate) 

 

Unterlagen aus dem 19./20. Jh. sind hier vor allem schwerpunktmäßig überliefert. Der Bestand Stadt Delitzsch (Zeit: 1365-1945) liegt als Depositum im Sächsischen Staatsarchiv, Staatsarchiv Leipzig. Auf der Webseite des Staatsarchives können Sie innerhalb des Bestandes 20602 Stadt Delitzsch recherchieren. Aufgrund historischer Gegebenheiten, sind die Bestände zur Region Delitzsch auf mehrere Archive verteilt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Beitrag Bestände der Stadt Delitzsch in anderen Archiven.

Im Museum werden u. a. Unterlagen zur Chronik der Stadt, Zeitungen (auch der regionale Teil der LVZ) und historischen Vereinen sowie zum gesellschaftlichen Leben aufbewahrt. Das Museum trägt im Rahmen seiner dokumentarischen und musealen Aufgaben (Museumssatzung) zur Delitzscher Erinnerungskultur bei und bietet (Sonder-) Ausstellungen zu verschiedenen historischen Themen an.

 

Besteht ein Anspruch auf das Lesen oder transkribieren altdeutscher Schriften bei persönlicher Einsichtnahme von Archivgut?

Nein, es besteht kein Anspruch. Weitere Informationen können Sie dem §12 der Delitzscher Archivsatzung entnehmen. Sie können jedoch unter Paläografie die eingestellte alphabetische Übersicht nutzen.

 

Ich möchte DDR Archivgut  und neueres Schriftgut der Stadt Delitzsch einsehen. Worauf muss ich achten?

Vor allem sind bei Archivgut des 20. und 21. Jh. die sogenannten Schutz- bzw. Sperrfristen, die auf Archivgut noch liegen können, im Rahmen der Nutzung zu beachten. Diese werden unter §21 der Delitzscher Archivsatzung näher erläutert. Ein Antrag auf Schutzfristenverkürzung ist möglich (u. a. in Hinblick auf wissenschaftliche Forschung).

Situation Einschränkung durch Sperrfrist gem. Archivsatzung Nutzung im Jahr 2025

Unterlagen und archivierte Daten der Stadtverwaltung ab 1990 liegen im Stadtarchiv Delitzsch vor. 

Eine abgebende Stelle möchte auf Archivgut Ihres Bereiches zurückgreifen (bspw. Niederschriften von Stadtratssitzungen)

keine Abgebende Stellen können im Rahmen Ihrer Verwaltungstätigkeit die zu Ihrer Organisation archivierten Unterlagen uneingeschränkt nutzen.
Die Akte wurde 1990 geschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Sachakte zum Thema Bau eines städtischen Gebäudes. keine

Ja.

Die allgemeine Schutzfrist galt bis 2020. Eine Einsichtnahme ist ohne Auflagen möglich.

Die Akte wurde 1960 geschlossen. Sie enthält zum Teil personenbezogene Angaben. 100 Jahre nach der Geburt oder 60 Jahre nach Aktenschließung 

Ja, sofern die Person (en) vor 1925 geboren worden sind.

Wenn die Person 1924 geboren wurden ist und kein Sterbedatum ermittelbar ist, so kann die Akte 2025 uneingeschränkt eingesehen werden.

Wenn weder ein Geburts- noch Sterbedatum ermittelbar ist gelten 60 Jahre. Da die Akte zuletzt 1960 bearbeitet worden ist, kann diese der Benutzung uneingeschränkt vorgelegt werden.

Die Sachakte wurde 1995 geschlossen.  30 Jahre Schutzfrist

Im Jahr 2025 nicht öffentlich zugänglich.

Die Schutzfrist ist noch nicht abgelaufen. Die Akte kann dem Archivnutzer nur in eingeschränkter Form unter bestimmten Auflagen vorgelegt werden (Schutzfristenverkürzung).

Die natürliche Person, auf die sich das Archivgut überwiegend konzentriert, ist 2013 verstorben. Die Personalakte wurde 2000 geschlossen.

30 Jahre Schutzfrist
10 Jahre nach Tod

Für die öffentliche Archivnutzung nicht zugänglich, sofern eine Übernahme ins Archiv erfolgte. Trotz dessen, dass die Person 2013 verstarb gilt dennoch unabhängig hiervon die 30-jährige Schutzfrist. Unter bestimmten Auflagen und der Beantragung einer Schutzfristenverkürzung kann einer Archivbenutzung zugestimmt werden.

Ausgenommen hiervon ist die abgebende Stelle.

Sofern die Person noch lebt, ist Sie ein direkter Betroffener und hätte ebenfalls uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht, sofern es sich hierbei um Archivgut handelt.

 

Archivgebühren

Entstehen Kosten durch die persönliche Einsichtnahme von Archivgut im Stadtarchiv Delitzsch? 

Gemäß der Archivsatzung der Großen Kreisstadt Delitzsch ist die Einsicht von Archivgut vor Ort gebührenfrei.

 

Wann werden Gebühren durch das Stadtarchiv Delitzsch erhoben?

Je nach Forschungszweck und Art der Anfrage könne für die Recherche- und Auskunftsleistung Archivggebühren gemäß Archivgebührensatzung erhoben werden. Dies schließt Reproduktionsaufträge mit ein. Unberührt und gebührenfrei bleibt dabei die Einsicht des Archivgutes vor Ort sowie das selbständige Fotografieren.

 

Orts- und Heimatgeschichte

Gibt es Heimat- oder Geschichtsvereine in Delitzsch und der näheren Umgebung? 

Ja, u. a. in Form des Delitzscher Heimat- und Museumsvereins. Überregional können Geschichtsinteressierte u. a. an Veranstaltungen des Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V sowie des Vereins für sächsische Landesgeschichte teilnehmen und sich gemeinsam austauschen.

 

Als Heimatforscher bin ich an der Stadtgeschichte Delitzschs und der umliegenden Region interessiert. Wo kann ich meine Forschung im Archiv ansetzen? 

Sie haben zunächst die Möglichkeit sich über den Eintrag Stadtchronik zu informieren. Desweiteren existieren noch weitere regionalbezogene und heimatkundliche Beiträge und Ergänzungen zur Stadt Delitzsch.

 

Auskunft zu Bauakten

 Ich möchte gerne Bauakten einsehen. Was muss ich beachten?

Bauakten anderer Gemeinden sind im Stadtarchiv Delitzsch aufgrund seiner archivischen Zuständigkeit, die sich nur auf das Delitzscher Stadtgebiet bezieht, nicht überliefert. Wenden Sie sich hierzu zunächst an die Gemeinde, ggf. an das Kreisarchiv Nordsachsen.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an das Stadtarchiv Delitzsch. Die Einsichtnahme von Einzelbauakten aus dem Bauarchiv vor Ort ist gebührenfrei.

Das Bearbeiten der schriftlichen Auskunft, dass beispielsweise das Ermitteln von Informationen oder speziellen Bauunterlagen und Dokumenten zu einer Bauakte umfasst, ist gebührenpflichtig. Sollten Bauakten zu einer schriftlichen Anfrage ermittelbar sein, so erfolgt eine Auskunft gegen Vorlage eines Nachweises aufgrund berechtigten Interesses.

Der Eigentumsnachweis kann für Eigentümer u. a. in Form eines Erbscheins, Kaufvertrages oder Grundbuchauszuges und für Gewerbetreibende in Form von Vollmachten zur Bauakteneinsicht erfolgen.

Die Vorlage der Bauakte bei der Direktbenutzung sowie bei Reproduktionsauftrag erfolgt nur nach Vorlage der genannten Unterlagen!

Durch die Online-Bereitstellung der Bauaktenübersicht zu Delitzsch entfällt hierdurch die Erhebung der Archivgebühr.

 

Ahnen- und Familienforschung

Ich möchte gerne privat zu meiner Familie im Raum Delitzsch forschen. Was muss ich hierbei berücksichtigen?

Hierzu ist die jeweilige Zeit zu beachten. Jüngere Personenstandsunterlagen werden aufgrund vorgeschriebenen Fortführungsfristen (Personenstandsgesetz) beim Standesamt Delitzsch geführt. Unterlagen, die diesen Fristen nicht mehr unterliegen, werden dem Archiv angeboten und ggf. an das Stadtarchiv abgegeben.

Vor der Einführung der Standesämter im Oktober 1874 wurden Kirchenbücher geführt. Das Landeskirchenarchiv Magdeburg stellt verfilmte Kirchenbücher der preußischen Provinz Sachsen für die Benutzung bereit.

Personenstandsunterlagen umliegender Gemeinden wie bspw. Zschortau, Rackwitz, Krostitz und Wiedemar sind somit nicht im Stadtarchiv Delitzsch überliefert! Eine Hilfe zur Ermittlung des zuständigen Standesamtes oder Archivs ist hier eingestellt.

Die in den Personenstandsregistern gesuchte Person muss im Standesamtsbezirk Delitzsch (Stadt Delitzsch sowie eingemeindete Ortsteile) geboren oder verstorben sein oder geheiratet haben, sodass diese auch mit Hilfe alphabetischer Namensverzeichnisse und den damit verbundenen Registereinträgen ermittelbar ist.

 

Fotografieren

Kann ich eigene Fotos vom Archivgut im Rahmen meiner Forschungen machen?

Ja, ohne Verwendung von Blitzlicht. Das Fotografieren sollte geräuschlos erfolgen. Fotografiert werden darf jedoch kein Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt oder durch dessen Nutzung Rechte noch lebender Betroffener oder Dritter beeinträchtigt sowie Archivgut, welches aus Gründen der Bestandserhaltung hierdurch Schaden nehmen kann. Werke, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, sind hiervon ausgenommen. 

 

Bestandsergänzung

Ich möchte gern zur städtischen Geschichte beitragen. Wie ist das möglich und welche Unterlagen wären aus Sicht des Archivs interessant?

Der Grundauftrag besteht in der Archivierung von amtlichen Unterlagen (s. Archivsatzung). Da das Archiv jedoch das städtische Gedächtnis ist, kann das Archiv im Rahmen der Bestandsergänzung Unterlagen sowohl von juristischen als auch natürlichen Personen übernehmen. Nehmen Sie hierzu den Kontakt mit uns auf.

 

Ich bin bei einer Rundfunkanstalt, einem Zeitungsverleger oder sonstigen Medienanstalt beschäftigt.

Das Stadtarchiv teilt gegenüber den Pressestellen keine Auskunft aus. Bitte stellen Sie in diesem Fall Ihre Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!