Zwischen Monarchie und Demokratie
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- Geschrieben von Dr. Manfred Wilde
200 Jahre Königreich Sachsen, 190 Jahre Landkreis Delitzsch, 175 Jahre Sächsische Verfassung: Festvortrag am 23. November 2006 im Bürgerhaus Delitzsch
(Gehalten von Dr. phil. habil. Manfred Wilde, Mitglied der Historischen Kommission bei der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und seit 2008 Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch)
Anlässe wie die oben genannten haben es an sich, dass man den oder die historischen Sachverhalte würdigt. Deren Zusammenhang ist historisch unzweifelhaft gegeben, wenn auch mit unterschiedlichen Wechselbeziehungen zu unserem engeren Heimatraum. Um es vereinfacht zu sagen, die Einwohner des Kreises Delitzsch gehörten in den letzten 200 Jahren zu verschiedenen Herrschaftsbereichen und Gesellschaftssystemen: der Königreiche Sachsen und Preußen, zweier Diktaturen und zweier demokratischer Systeme, nämlich der Weimarer Republik und unserer seit der friedlichen Revolution 1989/90 andauernden Epoche. Trotzdem möchte ich Ihnen so etwas wie einen roten Faden durch die Wechselfälle der Geschichte unseres nordsächsischen Raumes in die Hand geben und einen für Sie hoffentlich spannenden Exkurs von der Monarchie zur Demokratie bieten: dem Wandel des Kurfürstentums Sachsen zum Königreich vor 200 Jahren; der Gründung des Landkreises Delitzsch vor 190 Jahren und des Inkrafttretens der ersten sächsischen Verfassung vor 175 Jahren, bis zu deren Bedeutung in der heutigen Zeit. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts befand sich das Heilige Römische Reich Deutscher Nation in einem Transformationsprozess. Durch den Reichsdeputationhauptschluss 1803 wurden 112 der kleineren und größeren Herrschaftsbereiche als Reichsstände aufgelöst, was einer Neuordnung des deutschen Reichsgebietes gleichkam. Als am 16. Juli 1806 die unter französischer Vorherrschaft im Rheinbund zusammengeschlossenen Herrschaften ihren Austritt aus dem Reich erklärten, legte Kaiser Franz II. am 6. August 1806 nach einem Ultimatum Napoleons die römischdeutsche Kaiserkrone nieder. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation hatte aufgehört zu bestehen.
Die Situation war für das im europäischen Maßstab nicht sehr bedeutende Kursachsen schwierig. Bis 1806 verfolgte Kurfürst Friedrich August III. deshalb peinlich genau ein politisches Konzept, welches weitgehend auf eine aktive Außenpolitik verzichtete und auf den Grundsätzen von Neutralität, Treue zur Reichsverfassung und Friedenssicherung basierte. Dazu gehörte auch die exakte Einhaltung einmal getroffener Bündnisverpflichtungen. Um nicht in Konflikt mit den Teilungsmächten Polens, Russland und Österreich zu geraten, hatte Friedrich August 1792 auf die polnische Königskrone verzichtet. Auch als Europa nach 1804 machtpolitisch in zwei Lager auseinanderdriftete, mit einem um Österreich erweiterten englischrussischen Offensivbündnis einerseits und die um das Kaiserreich Frankreich gescharrten Rheinbundstaaten andererseits, glaubte Kursachsen eine Zeit lang, sich aus den weltpolitischen Dimensionen annehmenden Auseinandersetzungen heraushalten zu können. Das Festhalten an einer konsequenten Neutralitätspolitik war aus sächsischer Sicht verständlich, schließlich hatte sie eine 40jährige Friedenszeit garantiert. Nach dem Zerfall des Reiches stand die Landesherrschaft aber allein ohne Bündnispartner da. Auf Initiative Preußens traten Sachsen und HessenKassel in Vertragsverhandlungen zur Bildung eines Norddeutschen Bundes (Defensivbündnis) als Gegengewicht zum Rheinbund ein. Diese Anlehnung an Preußen zog Kursachsen in den grundsätzlichen Konflikt mit dem Napoleonischen Frankreich hinein und führte, obwohl die geplante Militärkonvention nicht mehr ratifiziert wurde, in die Niederlage bei der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806. Anschließend besetzten französische Verbände und Rheinbundtruppen Sachsen. Nach dem Waffenstillstandvertrag wurden die sächsischen Soldaten demobilisiert. Dem Land wurden enorme finanzielle Belastungen auferlegt und per Dekret Napoleons die französischen Verwaltungsstrukturen übergestülpt.
Sachsen wurde in vier Arrondissements eingeteilt. Die Verwaltungsmittelpunkte nach dieser Gebietsreform waren Naumburg, Leipzig, Wittenberg und Dresden. Das öffentliche Leben wurde nun von der französischen Verwaltung dominiert, welche sich vor allem um die Eintreibung der Kontributionen, der Beschlagnahme aller Steuergelder sowie des kurfürstlichen Eigentums, die Konfiszierung aller englischen Waren und den Unterhalt von Militärlazaretten kümmerte. In Naumburg, Leipzig, Wittenberg, Dresden, Weißenfels und Merseburg wurden französische Garnisonen eingerichtet. Die sächsischen Verwaltungsorgane blieben zwar bestehen, waren aber an die Vorgaben Napoleons und seiner Beamten gebunden. Unter diesen Voraussetzungen kam es am 11. Dezember 1806 zum Abschluss des Friedensvertrages zwischen Kursachsen und Frankreich. Kurfürst Friedrich August III. musste dem Rheinbund beitreten. Dafür wurde das Kurfürstentum Sachsen vom französischen Kaiser zum Königtum erhoben und dies am 20. Dezember 1806 feierlich proklamiert. Sachsen sollte nun im Kriegsfalle ein Kontingent aller Waffengattungen in Höhe von 20.000 Mann stellen und sich am bevorstehenden Feldzug gegen Preußen beteiligen. Außerdem wurde die Gleichstellung der Katholiken und Protestanten in der Ausübung ihrer Gottesdienste festgelegt. Alle Kriegskontributionen hörten mit der Vertragsunterzeichnung auf. Sachsen bestand weiter, seine Souveränität war aber unter französischer Besatzung noch begrenzt. Mit dieser Entwicklung hatte die sächsische Bündnispolitik einen völligen Wandel erfahren, und es begann eine Phase überaus enger Beziehungen zu Frankreich. Dies sollte sich aber bald als verhängnisvoll erweisen, denn mit dem Sieg der mit den preußischen Truppen verbündeten Armeen über Frankreich und damit auch über Sachsen in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813, änderte sich das Kräfteverhältnis entscheidend. Die staatlichen, verfassungsrechtlichen und administrativen Strukturen begannen sich auch für unser mitteldeutsches Heimatgebiet entscheidend zu verändern. Mit den Beschlüssen des Wiener Kongresses von 1815 musste das Königreich Sachsen über die Hälfte seines Territoriums, einschließlich der Ämter Delitzsch, Bitterfeld, Schkeuditz und Eilenburg, und 42% seiner Einwohner an das Königreich Preußen abtreten. Bereits am 30. April 1815 erfolgte eine königliche Verordnung „wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden, die Einteilung jedes Regierungsbezirks in Kreise unter Vereinigung aller Ortschaften und Güter zu einem Kreisverbande“. Jeder Kreis sollte einen Landrat haben, der als Organ der Regierung deren Verfügungen zu vollziehen hat. Damit wurden die vormals sächsischen Gebiete den preußischen Rahmenkriterien angepasst. Nachdem die königlich preußische Regierung für die abgetretenen Gebiete am 15. März 1816 ihre Tätigkeit in Merseburg aufgenommen hatte, entstand daraus am 1. April 1816 die preußische Provinz Sachsen. Gleichzeitig wurden die bisher zum Leipziger Kreis gehörigen Ämter Delitzsch und Eilenburg aufgehoben und zu einem Kreis Delitzsch mit der Kreisstadt Delitzsch vereinigt. Der bisherige Vorsteher des sächsischen Amtes Delitzsch, Justizamtmann Wendler, trat in den Ruhestand und der neue Landrat Friedrich Anton von Pfannenberg verlegte seinen Sitz von Lauchstedt nach Delitzsch. Dieser erste Landrat des preußischen Kreises Delitzsch erwarb dann 1820 das Rittergut Storkwitz, von wo aus er den größten Teil seiner Amtsgeschäfte erledigte. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Landratsamt einen Mitarbeiterstab von nur etwa fünf Personen. Welcher heutige Finanzminister oder Kämmerer kommt da nicht ins Schwärmen? In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlagerten sich mehr und mehr Aufgabenbereiche in die Landratsämter. Eng damit im Zusammenhang standen die Bismarck`schen Sozialreformen und eine veränderte Baugesetzgebung.
Zur Bewältigung dieser administrativen Aufgaben benötigte die Kreisverwaltung eigene Verwaltungsräume und gebäude. Die Kreiscorporation in Delitzsch, gemeint war damit das Landratsamt, erwarb im Zeitraum von 1873 bis 1914 insgesamt acht Häuser im städtebaulichen Quartier zwischen dem Marktplatz und der Schloßstraße. Unter zum Teil wechselnden Bezeichnungen gehörten zum damaligen Zeitpunkt zum Landratsamt die für die Verwaltung notwendigen Fachämter des Kreisausschusses und des Kreiswohlfahrtsamtes. Der Kreis Delitzsch erlebte in der zweiten Hälfte des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine überaus fruchtbare Zeit. Nachdem man bereits 1847 die erste Braunkohle bei Poritzsch im Kreisgebiet gefördert hatte, folgten 1855 Abbauversuche auf Delitzscher und 1893 auf Paupitzscher Gemarkung. Die Zeit der Kohleförderung im Rahmen von Großtagebauen sollte dann aber erst ab 1976 für das Kreisgebiet Auswirkungen zeitigen. 1857 erfolgte die Inbetriebnahme der von Leipzig über Delitzsch nach Berlin führenden Nord-SüdEisenbahnverbindung, 1872 machte die Fertigstellung der von Halle über Delitzsch und Eilenburg nach Sorau in Schlesien führenden Eisenbahnstrecke Delitzsch zum Knotenpunkt. Eilenburg bildete schon traditionell durch die Wasserkraft der Mulde ein frühindustrielles Zentrum. Bekannt für seine großen Wassermühlen und bedeutsamen Tuchfabriken, denen 1887 mit der Celluloidfabrik die Chemie folgte. Die Landwirtschaft war während dieses Zeitraumes sehr leistungsfähig, verfügte doch der Westteil des Kreises über Ackerböden höchster Qualität. Nicht die Rittergüter, sondern freie Bauern bestimmten dort traditionell das Bild. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass es hier bei uns im mitteldeutschen Raum nie Leibeigenschaft gegeben hat, die Menschen somit weitgehend selbstbestimmt agieren konnten. Vieles ließe sich für die folgende Zeit noch wichtiges an wirtschaftlichen Fortschritten aufzeigen: 1888 die Gründung der Chemischen Fabrik „Delitia“, der Bau mehrerer Zuckerfabriken in der Umgebung, 1894 die der Delitzscher Schokoladenfabrik, 1908 der Bau des ReichsbahnAusbesserungswerkes, 1926 der Bau des Flughafens bei Schkeuditz. Bemerkt werden muss aber, dass Schkeuditz damals noch zum Kreis Merseburg gehörte. Die Struktur und Zuständigkeit des Delitzscher Landratsamtes blieb trotz wechselnder staatlicher Rahmenbedingungen bis 1952 weitgehend unverändert. Allein einige Gemeinden des westlichen Teiles des Kreises Delitzsch und die Stadt Landsberg hat man bereits 1950 in den Saalkreis eingegliedert. Im Zusammenhang mit der Zerschlagung der Länderstruktur in der DDR schuf man 1952 mit der Einführung von Bezirken kleinteiligere neue administrative Verwaltungseinheiten und verkleinerte die Kreise zum Teil erheblich. Damit schuf man einen überbordenden Verwaltungsapparat mit einseitiger ideologischer Überfrachtung. Einen Landrat gab es dann bis 1990 nicht mehr, dessen Aufgaben wurden von einem Vorsitzenden des Rates des Kreises übernommen, der SEDMitglied zu sein hatte. Nach der friedlichen Revolution von 1989 blieben die Kreisgrenzen zunächst erhalten. Erst 1994 legte man mit der ersten Verwaltungsund Strukturreform im Freistaat Sachsen die Kreise Eilenburg und Delitzsch zusammen, wobei Delitzsch Kreissitz blieb. Schließlich befand sich dort bereits im Zeitraum von 1816 bis 1952 der Sitz des Landkreises. Bad Düben gehörte bis 1952 zum Kreis Bitterfeld, dann bis 1990 zum Kreis Eilenburg. In Eilenburg blieben nach 1994 verschiedene Außenstellen angesiedelt, so dass die Nähe zum Bürger gewährleistet war. Der in sich geschlossene städtebauliche Komplex des Delitzscher Landratsamtes am Marktplatz blieb bis 1994/96 Sitz der Verwaltung des Landkreises, der dann durch einen neuen Komplex in der RichardWagnerStraße abgelöst wurde. 1999 hat man die Städte Schkeuditz und Taucha mit den dazugehörigen Ortsteilen aus dem Kreis Leipziger Land dem Kreis Delitzsch zugeordnet.
Der Kreis Delitzsch hatte mit dem Ende der planwirtschaftlich geführten DDR wie alle Gebiete in den neuen Bundesländern mit großen Umwälzungen fertig zu werden. Viele Bürger des Kreises hatten ihren Arbeitsplatz im nahe gelegenen Industrierevier BitterfeldWolfen und im Braunkohlebergbau, die mit dem Wegbrechen ihrer Branchen auch vielfach ihren Arbeitsplatz verloren. Der Strukturwandel der Werke in der Region wie auch in der Landwirtschaft kamen erschwerend hinzu, so dass fast jeder der hier anwesenden und von hier stammenden Gäste einen Bruch in seiner beruflichen Biografie hat. Aber auch in diesen Fällen zeigte sich eine Wesensart vieler Einwohner des hiesigen mitteldeutschen Raumes: sich einstellen auf die neuen Anforderungen und Anpacken der Aufgaben. Diese zeichneten sich vielfach nicht nur die gute fachliche Qualifikation aus, sondern auch durch den Willen zur ständigen Weiterbildung. Ich will hier nicht die nach wie vor vorhandenen Probleme ausblenden, aber dort wo in den Familien ein Bedürfnis zur Bildung besteht, Kultur als Pflichtaufgabe betrachtet wird, dort wo Leistungsdenken positive Anerkennung findet, nur dort wird auch Innovation und Fortschritt stattfinden. Die jüngst veröffentlichten Ergebnisse des bundesweiten Regionalranking zeigen es auf. Der Kreis Delitzsch schloss als Zweitbester des Regierungsbezirkes und in der vorderen Hälfte im sächsischen Vergleich ab. Als Stärken des Delitzscher Kreises wurden die schlanke Verwaltung und die hohe Anzahl von Hochqualifizierten genannt. Das sollte man hinsichtlich der Entscheidungen im Rahmen der geplanten Verwaltungsund Funktionalreform im Freistaat Sachsen nicht unberücksichtigt lassen. Es gilt die Cluster zu verfestigen, die neben den schon genannten Stärken eine prosperierende Wirtschaft in ihrer Umgebung haben und über die entsprechende Infrastruktur verfügen. Wir haben hier im mitteldeutschen Raum eine solche Region. Gestatten Sie mir noch einen kleinen Exkurs, der das Inkrafttreten der ersten sächsischen Verfassung vor 175 Jahren würdigt.
Die Geschichte unseres Heimatgebietes hat aufgezeigt, dass dieses auf dem Weg von der Monarchie zur Demokratie vielfältigen Einflüssen und Veränderungen ausgesetzt war. Begleitet wurden sie im gesamten 19. Jahrhundert von wichtigen Reformprozessen in der Landwirtschaft, im technischen Fortschritt und in der beginnenden Demokratisierung. In diesem Zusammenhang möchte ich den Namen von Dr. Hermann SchulzeDelitzsch nicht unerwähnt lassen, dem vielleicht größten Sohn unseres Landkreises und der Stadt Delitzsch. Er hat um 1850 als Reformer mit weltweiter Wirkung Lösungsansätze zur Bewältigung sozialer und wirtschaftlicher Probleme entwickelt und politisch im Reichstag durchgesetzt. Wer weiß heute schon noch, dass alle Produktionsund Handelsgenossenschaften, alle Volksbanken und Unterstützungskassen hier in Delitzsch ihren Anfang genommen haben. Nicht im Hoffen auf staatliche Unterstützung, nein, sondern nach dem Prinzip der Selbsthilfe, Stärkung der eigenen Kräfte und Bündelung von Aktivitäten des handwerklichen und Handel treibenden Mittelstandes. Diese von wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen gekennzeichnete Periode rief förmlich nach veränderten staatsund verfassungsrechtlichen Veränderungen. Allerdings sollte der Weg zu wirklich demokratischen Rahmenbedingungen noch sehr lang und steinig werden. Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen fest. Sie ist im formalen Sinn eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegende Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt und im materiellen Sinn beschreibt sie die Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln. Nachdem Polen und Frankreich sich 1791 als erste europäische Staaten Verfassungen gegeben haben, folgten nach 1809 die ersten deutschen Landesherrschaften. Die Königreiche Sachsen und Preußen unternahmen zunächst keine Schritte in dieser Hinsicht. Erst in der Folge der bürgerlichen Unruhen von 1830 in Dresden und Leipzig, die Reformprozesse anmahnten, begann in Sachsen der Geheime Rat im Oktober dieses Jahres ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Opposition mit der Ausarbeitung einer Verfassung. Die bereits bestehenden von Württemberg, Baden, Hannover, Hessen, Kurhessen und einiger thüringischer Kleinstaaten wurden als Vorbild genutzt und vom Kabinettminister Bernhard August von Lindenau als Entwurf eingebracht. Von März bis August beriet der Landtag und billigte ihn nach einigen Änderungen. Daraufhin wurde nach Genehmigung durch den König am 4. September 1831 die Verfassungsurkunde feierlich vom König und dem Mitregenten Prinz Friedrich August unterzeichnet und öffentlich gemacht. Damit trat das Königreich Sachsen in den Kreis jener deutschen Staaten ein, die als konstitutionelle Monarchie mit einer schriftlichen Verfassung einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum bürgerlichen Verfassungsstaat getan hatten. Die neue Verfassung sicherte allerdings grundsätzlich die Machtvollkommenheit des Sächsischen Königs und räumte dem Landtag nur geringe Rechte ein. Sie enthielt in acht Abschnitten und 154 Paragraphen Bestimmungen über die Stellung des Königreiches als unteilbaren Staat des Deutschen Bundes und dessen Agierung im Allgemeinen, den Besitz des Staates und des königlichen Hauses, die Rechte und Pflichten der Untertanen, die Regierung des Landes und den Staatsdienst, die Rechtspflege, die Stände, die Kirchen und Unterrichtsanstalten sowie die Stiftungen. Erstmalig wurden eingeschränkt bürgerliche Freiheiten garantiert: Freiheit des Eigentums, der Person, die freie Berufsund Gewerbewahl sowie die Freiheit der Ausbildung im Inund Ausland. Für das Heimatund Staatsbürgerrecht war ein gesondertes Gesetz vorgesehen. Der Erlass von Gesetzen stand allein dem Souverän zu, das Parlament (Ständevertretung) durfte lediglich den Antrag stellen. Die Exekutive lag nur beim König und der von ihm berufenen Regierung. Die Gerichtsbarkeit wurde von ihnen unabhängig. Die sächsische Verfassung von 1831 war gegenüber der alten Ständeverfassung von 1660/61 ein großer Fortschritt, blieb aber im Vergleich zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1787 noch weit hinter Vorstellungen des Bürgertums zurück. Für die von Sachsen 1815 an Preußen abgetretenen ehemaligen sächsischen Gebiete einschließlich des Kreises Delitzsch hatte die neue Verfassung aber keine Geltung. Im Gegenteil, denn trotz der im Königreich Preußen relativ früh durchgesetzten Reformen im Agrarbereich, im Handel und im Gewerbe, hinkten die verfassungsrechtlichen Reformen gegenüber denen im Königreich Sachsen hinterher.
Erst 1850 erfüllte Preußen die Forderung nach einer Verfassung, wie sie im Artikel 13 der Bundesakte des Deutschen Bundes von 1815 festgeschrieben war. Beide Landesherrschaften, Sachsen und Preußen, hatten in ihren Verfassungen allerdings noch keine mit heutigen Verhältnissen vergleichbaren demokratischen Eckpunkte. Sie fanden erst in der Weimarer Republik ihre Umsetzung, so beispielsweise mit der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 und mit der Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920. Letztere hatte wiederum ihre Zuständigkeit auch für den immer noch preußischen Landkreis Delitzsch. Nach nur wenigen Jahren folgte die nationalsozialistische Diktatur, nach deren Niederlage 1945 die Besatzungszeit und innerhalb der sowjetischen Besatzungszone bis zur friedlichen Revolution 1989 die nächste Diktatur. Für den noch nicht wieder bestehenden Freistaat Sachsen sollte dann mit dem Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 ein wichtiger Eckstein gesetzt werden. Zum gleichen Zeitpunkt wurde in den mitteldeutschen Kreisen Delitzsch, Eilenburg und Torgau eine Volksabstimmung mit einer Kernfrage durchgeführt: Stimmen Sie für die künftige Zugehörigkeit zum Land Sachsen oder für die Zugehörigkeit zum Land SachsenAnhalt. Die historischen Ursachen dafür lagen in der bis 1952 andauernden Zugehörigkeit der drei Kreise zum Land SachsenAnhalt. Bemerkenswert war 1990, dass sich im Kreis Delitzsch 89% der Wahlberechtigten für die künftige Zugehörigkeit zum Freistaat Sachsen ausgesprochen haben und das mit immerhin 78% Wahlbeteiligung. Und ich glaube mit Recht sagen zu dürfen, dass mit gleicher Fragestellung heute eine ähnliche Zustimmung pro Sachsen erreicht werden würde. Recht zügig wurden dann nach Wiederherstellung der deutschen Einheit auch die verfassungsrechtlichen Fragestellungen einer Klärung zugeführt. Immerhin war der Freistaat Sachsen der erste, der sich von den neuen Bundesländern am 27. Mai 1992 eine Verfassung gab. Sie bildet neben dem Grundgesetz der Bundesrepublik die Basis unseres demokratischen Rechtsstaates innerhalb des föderalen Staatsaufbaus. Es gilt, dies auch in der breiten Öffentlichkeit immer wieder zu thematisieren. Für das funktionieren, will sagen das Leben von Demokratie, wie auch für die Lösung der aktuellen Probleme brauchen wir neben den staatlichen Rahmenbedingungen und Regularien vor allem die Menschen. Damit meine ich auf breiter Basis bürgerschaftliches Engagement in Wirtschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft. Es bringt die Gesellschaft nicht wirklich weiter, wenn man nur Schwierigkeiten statt Lösungsansätze thematisiert. Da zeitigen die zwei Diktaturen des 20. Jahrhunderts immer noch ihre Auswirkungen auf manchen Menschen hier in den neuen Bundesländern, die manchmal in mangelndem Demokratieverständnis und fehlender Streitkultur zum Ausdruck kommt. Was wir brauchen sind positive Denker, Menschen die andere im übertragenen Sinne mitreißen können. Das alles aber auf solider Basis ohne Populismus. Wir sind hier im Freistaat Sachsen auf einem guten Weg, einem Bundesland mit gesundem weil berechtigtem Selbstbewusstsein das den Vergleich mit den anderen Bundesländern nicht zu scheuen braucht. Dafür ist das Ziehen der richtigen Lehren aus der Geschichte genau so wichtig wie innovative Denkansätze und eine moderne Wirtschaft.
Wir befinden uns hier im Kreis Delitzsch inmitten einer wirtschaftlichen Kernzone des mitteldeutschen Raumes, zu der neben den Großen vor allem zahlreiche kleine mittelständische Unternehmen gehören. Wir sollten aber auch nicht die Wirtschaftsräume im unmittelbar benachbarten SachsenAnhalt im Raum Bitterfeld und HalleLeuna außer Acht lassen, mit denen wir gemeinsam über eine hervorragende Infrastruktur verfügen. Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Eine Verfassung kann nur einen Rahmen bieten, gelebt werden müssen die demokratischen Prinzipien und alles was sich darauf aufbaut von uns Bürgern. Nicht nur plakativ und dann wenn man sie gerade benötigt, nein, täglich im Umgang miteinander.