Nutzungshinweise zum Heiratsregister
Angebot
Das Stadtarchiv Delitzsch bietet für alle Ahnen- und Familienforscher eine zusätzliche Service-Leistung an. Erstmalig werden alle in einer Datenbank erfassten Heiratseinträge ab 24. Oktober 1874 bis Ende des Jahres 1944 veröffentlicht. Nach Ablauf der Schutzfristen wird diese Datenbank jährlich aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in der Datenbank nicht alle der oben genannten Inhalte (z.B. die Namen der Eltern und der Trauzeugen) aufgeführt sind. Diese Angaben dürfen aus Datenschutzgründen nicht im Internet veröffentlicht werden. In der letzten Spalte der Datenbank ist der Ort des Standesamtes angegeben, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Die Datenbank Heiratsregister ist gebührenfrei und nach den archivrechtlichen Bestimmungen für jedermann zugänglich.
Überlieferung
Folgende Ehebücher sind im Stadtarchiv Delitzsch zur Zeit überliefert:
Standesamt Beerendorf - bis 1940
Standesamt Delitzsch - bis 1944
Standesamt Paupitzsch - bis 1943
Standesamt Schenkenberg - bis 1940
Standesamt Spröda - bis 1944
Standesamt Zschepen - bis 1940
Zeitraum ab 1945: Noch keine Überlieferung im Stadtarchiv Delitzsch.
Information zu Heiratseinträgen
Diese Angaben beziehen sich auf die originalen Personenstandsbücher. In der Datenbank sind nur ausgewählte Inhalte erfasst.
Zeitraum 1874-1919: Name, Vorname, Familienstand (bei Witwen: Name des verstorbenen Partners), Religion, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse der Braut; Name, Vorname, Familienstand, Religion, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse des Bräutigams; Namen, Vornamen, Geburtsnamen, Beruf, Wohnort der Eltern der Eheschließenden, ggf. ob verstorben; Name, Vorname, Beruf, Adresse der Trauzeugen.
Zeitraum ab 1920: dasselbe, aber ohne Religionsangabe und ohne Angaben über die Eltern.
Zeitraum ab 1926: Ggf. Beischreibung von Kindern aus der Ehe, mit Hinweis auf die jeweilige Standesamtsurkunde und ggf. spätere Scheidung.
Hinweise
Anforderung von Reproduktionen aus dem Archiv: Das Stadtarchiv führt Reproduktionsaufträge auf Anfrage durch. Alternativ können die Register vor Ort gebührenfrei unter archivrechtlichen Bestimmungen eingesehen werden. Neue Heiratsurkunden werden nicht ausgestellt.
Anforderung von Heiratsurkunden aus dem Archiv und Beglaubigung: Amtliche Beglaubigungen von Kopien archivierter Personenstandsunterlagen werden nicht angefertigt.