Nutzungshinweise zum Sterberegister
Angebot
Das Stadtarchiv Delitzsch bietet für alle Ahnen- und Familienforscher eine zusätzliche Service-Leistung an. Erstmalig werden alle in einer Datenbank erfassten Sterbeeinträge ab 1. Oktober 1874 bis Ende des Jahres 1994 veröffentlicht.
Die Datenbank Sterberegister ist gebührenfrei und nach den archivrechtlichen Bestimmungen für jedermann zugänglich.
Überlieferung
Folgende Sterbebücher sind im Stadtarchiv Delitzsch zur Zeit überliefert:
Standesamt Beerendorf - bis 1956
Standesamt Delitzsch - bis 1994
Standesamt Paupitzsch - bis 1963
Standesamt Schenkenberg - bis 1955
Standesamt Spröda - bis 1963
Standesamt Zschepen - bis 1956
Informationen zu Sterbeeinträgen
Diese Angaben beziehen sich auf die originalen Personenstandsbücher. In der Datenbank sind nur ausgewählte Inhalte erfasst.
Zeitraum 1874-1919: Name, Vorname, Beruf, Adresse der/des Anzeigenden; Name, Vorname, Geburtsname, Beruf, Alter, Adresse, Geburtsort, Religion und Familienstand der/des Verstorbenen; Ort und Zeitpunkt des Todes; Namen, Vornamen der Eltern der/des Verstorbenen; Hinweise auf Hinterbliebene in der zugehörigen Todesanzeige (Sammelakte).
Zeitraum ab 1920: dasselbe, aber ohne Religionsangabe und ohne Angaben über die Eltern.
Zeitraum ab 1937: wieder mit Religionsangabe, Angabe des Namens und Berufs des Ehepartners, Ort und Jahr sowie beurkundendes Standesamt der Eheschließung der/des Verstorbenen; Angabe des Geburtsdatums; Zusätzlich: Angabe der Todesursache.
Zeitraum ab Mitte 1957: In der DDR ohne Angabe von Religion und Beruf; ohne Angabe der Todesursache; mit Hinweis auf Geburtseintrag und Eheschließungseintrag der/des Verstorbenen. Als Anzeigende werden mit den Jahren nur noch Ämter oder Einrichtungen registriert.
Zeitraum ab Ende 1968: In der DDR wie oben, aber ohne Angabe des Anzeigenden.
Zeitraum ab 1995: Noch keine Überlieferung im Stadtarchiv Delitzsch.
Hinweise
Anforderung von Reproduktionen aus dem Archiv: Das Stadtarchiv führt Reproduktionsaufträge auf Anfrage durch. Alternativ können die Register vor Ort gebührenfrei unter archivrechtlichen Bestimmungen eingesehen werden. Neue Sterbeurkunden werden nicht ausgestellt.