Häuserbuch der Stadt Delitzsch - II.2. Ursachen und Gründe der Entstehung der Delitzscher Neustadt
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Ursachen und Gründe der Entstehung der Delitzscher Neustadt
Zunächst muß versucht werden, die Begriffe Neustadt und Vorstadt zu definieren. Es gibt die Möglichkeiten der topographischen und rechtlichen Begründung. Schlesinger begründet die "Neustadt" als eine selbständige Stadt, die "Vorstadt" dagegen nicht. Beispiele für eine selbständige Neustadt, d. h. mit Rat, Bürgermeister und Privilegien sind die Städte Brandenburg, Wernigerode und Eisleben. Für Delitzsch möchte ich einerseits die chronologische mit der urkundlich nachweisbaren und begrifflichen Definition verwenden. Den Begriff Neustadt als Teil der unter der Ratsverfassung stehenden Gemeinde, topographisch östlich vor der Altstadt gelegen, mit nicht vollem Stadtrecht. Hierzu zählt ab dem 16. Jh. auch der Gerberplan, der aber begrifflich selbständig aufgeführt wird. Als mittelalterliche Vorstädte werden "das Rosental", "der Damm" und die Ostseite der Töpfergasse definiert. Für die "Grünstraße" kann man bis um 1590 den Begriff Gemeinde oder Dorf gelten lassen, mit dem inneren Ausbau der Neustadt und dem Einfluß der städtischen Bürgerschaft (weniger des Rates) nahm die Grünstraße die vollen Charakterzüge einer Vorstadt an, die aber erst 1862 eingemeindet wurde. Gerade an diesem Beispiel wird deutlich, daß nicht immer eine klare begriffliche Trennung möglich sein kann. Geht man zur eigentlichen Bedeutung des Wortes Neustadt zurück, kann man schon die erste stadtähnliche Siedlungsanlage in der zweiten Hälfte des 12. Jh. als eine Solche verstehen. Einen wichtigen Ansatzpunkt brachte jetzt für Delitzsch das Auswerten von auf den Hausgrundstücken lastenden Abgaben. Schon Blaschke hat 1965 nachgewiesen, daß bestimmte siedlungsgeschichtliche Prozesse auf Grund von auf Grundstücken lastenden Sonderabgaben nachvollzogen werden können. Hausgrundstücke mit Zinsen an den Gotteskasten, welche noch im 15. Jh. einer selbständigen Pfarrkirche zustanden, entsprachen einer frühen Kaufmannsiedlung. Versucht man nun die sich für Delitzsch bietende Möglichkeit der Auswertung und kartographischen Umsetzung von Sonderabgaben in den Grundbüchern von 1828 darzustellen, kommt man zu einem verblüffenden Ergebnis (Tafel 1). Gehäuft treten Grundstücke mit Erbzinsen an die Kirche Peter & Paul unmittelbar westlich um die Kirche auf, ohne jedoch den bis zum Ende des 14. Jh. sich dort befundenen Gottesacker zu überschneiden. Versucht man nun diese Grundstücke als erste Stadtanlage zu interpretieren, so verdeutlicht der im Verlauf der heutigen Pfortenstraße bis 1411 verlaufende Loberarm (Stadtmühlgraben) unmittelbar östlich der Kirche und die westlich dieser Hausgrundstücke gelegene markgräfliche Burg, nur noch die Situation. Neben diesem Erbzins wird an die Kirche von verschiedenen weit gestreuten Hausgrundstücken in der Altstadt nur noch Opfergeld gezahlt, das sind meist Grundstücke die der Kirche über eine Erbschaft zugefallen sind, oder eine zeitlang in vorreformatorischer Zeit als Altarlehen oder z. B. Baderei selbst genutzt wurden. Zwei Grundstücke waren mit einer sogenannten "Eisernen Kuh", "Eisernen Schaf" und "Eiserne Gans" belastet. Allgemeingültig für alle Hausgrundstücke waren das vom Rat erhobene Lehngeld, der Schoss und das Wächtergeld. Auf eine weitere Phase der Herausbildung einer Neustadt im östlichen Teil der heutigen Altstadt wurde schon hingewiesen(Bd. I, 13 und 121). Man kann sagen, daß es für das Gebiet zwischen Saale und Elbe drei auf verschiedenartige Bestrebungen hin angelegte Stadtanlagen und deren von ihrer Bedeutung und Herrschaft zeitverschoben angelegte Neustädte gab. Zum Ersten die schon im 12. Jh. angelegten Fernhandelsstädte wie z. B. Zwickau, Leipzig und Bautzen, dann die etwa zur gleichen Zeit sich entwickelnden lokalen Marktstädte im Schutz einer landesherrlichen Burg als Verwaltungssitz eines "districtus" und später Amtes, wie z. B. Borna, Torgau, Eilenburg und auch Delitzsch. Zum Dritten die auf Bestreben von Grund-und/oder Gutsherrschaften betriebenen Stadtcharakter tragenden Siedlungen. Diese Bestrebungen sind für die Zeit vom 13. bis 15. Jh. nachweisbar. Hierunter fallen vor allen Dingen die sogenannten Ackerbürgerstädte wie z. B. Trebsen und Brandis, aber auch die in der Entwicklung stehen gebliebene civitas Löbnitz/Mulde , die dann schon im 16. Jh. als solche schon nicht mehr bezeichnet wird. Dort sind nach bisherigen Erkenntnissen sogenannte Neu-oder Vorstädte im späten Mittelalter nicht nachgewiesen. Es waren gewissermaßen "Kunstprodukte" ohne landesherrliche Privilegien und, wie in Löbnitz, ohne Ratsverfassung und Bürgermeister. Anders dagegen bei dem Typen Fernhandels- und Marktstadt. Hier ist eine städtebauliche Kontinuität vom Mittelalter bis in die jüngste Vergangenheit zu verzeichnen. Zeitgleich mit dem wirtschaftlichen Erstarken der Stadt und dem damit verbundenem Selbstbewußtsein der Bürgerschaft im Delitzsch des 14. Jh. , konnten vom Landesherrn auf Grund seiner wachsenden finanziellen Bedürfnisse durch Erbteilungen, Heerfahrten und Lebensstil, zunehmend Selbständigkeit in der Verwaltung und Justiz erreicht werden, so
1376 die pachtweise Erlangung der Gerichtsbarkeit,
1390 das Privileg der Biermeile und Handwerkerschaft
1399 der Brückenzins und
1423 endgültig die hohe Gerichtsbarkeit.
Nicht losgelöst, sondern zeitgleich, ist diese Entwicklung in der Beziehung der Stadt zur Gutsherrschaft im Amt zu sehen. So kauft die Stadt
1376 von Tamme Pflug das Kaufhaus der Stadt
1399 von den Gebrüdern v. Welchow den Brauzins
1428 den Weberzins von denen v. Spiegel ,
1488 den Topfzoll-und Salzzoll von Peter v. Krostewitz auf Lemsel und
1544 mit dem Ankauf des Freien Hofes in der Münze von denen v. Pack auf Döbernitz, ein Drittel des Sichelzolles.
Die anderen zwei Drittel blieben dem Rittergut Döbernitz. 1 An Markttagen stand den Inhabern der Zölle am Verkauf dieser Erzeugnisse eine Abgabe zu. Auf den zeitgleichen Landerwerb (Bd. I, 12) und dem Verleihen von Innungsbriefen an die Handwerkerschaft (Ebenda, 15) wurde schon hingewiesen. Damit stand die Stadt auf einem soliden Fundament wirtschaftlicher und politischer Macht, direkt unter dem Landesherrn. Wie kommt es nun zur Anlegung einer Neustadt im 15. Jh. ? In der Phase der inneren Kolonisation des 12. Jh. im bis dahin slawisch besiedelten Osterland, wurden auch hier im Gebiet des späteren districtus Delitzsch fränkische und flämische u. a. Erbzinsbauern mit relativ weitreichenden Privilegien und Freiheiten angesetzt. Außer dem Zins und den Kirchenzehnt, 5 Tage Spann-oder Handdienst im Jahr für das Amt oder Grundherrschaft und der Heerfolge für den Landesherrn, waren die Bauern persönlich frei. Auch später kam es hier nicht zu einer vergleichbaren ostelbischen Gutsherrschaft mit ausgeprägter Leibeigenschaft. Demnach kann das in der Literatur immer wieder gebrauchte Symbol "Stadtluft macht frei" nicht als das allein gültige hingenommen werden. Wodurch kam es dann aber nun in den Städten zwischen Saale und Elbe zu so einem starken Bevölkerungsanstieg ? Eine bisher in der wissenschaftlichen Forschung bisher wenig berücksichtigte Ursache läßt sich zumindest für Delitzsch relativ eindeutig nachweisen. Mit dem Ankauf der Dörfer und Rittergüter Benndorf 1402, Gerltitz 1404, Werben und Elberitz 1423, Rubach 1428 und Gertitz 1458, hatte der Rat seit 1423 auch die volle Gerichtsbarkeit und Lehnsrecht über diese Dörfer und Güter. Nun setzt ein interessanter Prozess ein. Die bis zum Ankauf noch als besetzt bezeichneten Dörfer Gerltitz, Elberitz und Rubach werden schon wenig später als wüst und unbesetzt beschrieben. Es zeigt sich, daß der Rat bemüht war diese ihm lehnspflichtige Dorfbevölkerung, zumindest einzelner Dörfer, in der Stadt und Neustadt ansässig zu machen. Zu Beginn wahrscheinlich noch als Ackerbürger, obwohl diese oder ähnliche Bezeichnungen für Delitzsch nicht überliefert sind. Interessant ist nur das die landbesitzende Bürgerschaft ihren Besitz auf den Gemarkungen der nun wüsten Dörfer hatte. Für das 15. und 16. Jh. lassen sich auch eine ganze Reihe von Familiennamen mit einer Herkunftsbezeichnung aus wüsten Dörfern nachweisen. So 1450 Mattheus Rubach, 1460 Martin Rubach, 1465 Ratsherr Jacob Rubach, 1430 Peter Rubach, 1597 Hans Weissig, 1535 Valentin Naundorfer, 1425 Caspar Rogatzsch und 1510 Lucas Nösselnitz (vgl. Bd. I). Das sie bis zu Beginn des 16. Jh. auch als Neubürger volles Bürgerrecht hatten, soweit sie in der Altstadt besitzend waren, zeigt der Besitz der oben genannten. Leider sind uns aber für das 15. Jh. Namen von Einwohnern in der Neustadt kaum überliefert, so das ein endgültiger repräsentativer Vergleich für das 15. Jh. von Altstadt und Neustadt nicht möglich ist.
Ein bisher auch wenig berücksichtigter Aspekt ist die Verhältnismäßigkeit zwischen vererbten Hausgrundstücken und Miethäusern. Setzt man voraus, daß durch eine geringe Anzahl von Miethäusern eine relativ hohe soziale Komponente erreicht ist, mit deren Anstieg aber ein in der Bevölkerung fortgeschrittener Differenzierungsprozess eingesetzt hat, so beginnt dieser Prozess sich mit dem beginnenden 16. Jh. auch in der Neustadt abzuzeichnen. Nur muß man dazu sagen, daß dieses sich nicht abrupt vollzog, sondern sich hier nur eine Entwicklung auf niedrigerer sozialer Ebene wie in der Altstadt fortsetzt. Denn einher mit der Schaffung von Miethäusern in der Neustadt werden zunehmend im 16. Jh. Pfahlhäuser intra muros, allerdings hier nur an Handwerker, von Brauerbegrundstücken abgetrennt und vererbt.
Im Jahr 1493 ist in der Neustadt nur eine Miete nachgewiesen. 1 Caspar Bun (Ratsherr 1482-1497) hatte hier einen Hausgenossen. 1552 sind in der Neustadt 8 Miethäuser und eines auf dem Damm, 6 Scheunen in der Neustadt von Besitzern in der Altstadt, zwei Scheunen derselben auf dem Damm und zwei Scheunen in der Neustadt von Hausbesitzern in der Neustadt, nachgewiesen. 1 Im Jahr 1583 sind dann schon 18 Mieten in der Neustadt, 7 Mieten im Rosental und Gerberplan und 2 Mieten auf dem Damm vorhanden. 1 1602 lassen sich dann schon 25 Mieten und 23 Scheunen allein in der Neustadt nachweisen. 1 Mit der sich abschließenden städtebaulichen Verdichtung der Altstadt, d. h. Bau von Mieten in Form von Seitenflügeln und Hinterhäuser (später vererbte Pfahlhäuser) begann schon in der 1. Hälfte des 16. Jh. der Aufbau von Miethäusern in der Neustadt. Mit deren Besetzung durch einen hohen Anteil von Nichthandwerkern erfolgte eine soziale Herabstufung der Neustadt. Das stadtnahe Amtsdorf Grünstraße spürte diese Entwicklung noch sehr viel grasser. Aus einem vormaligen Bauerndorf noch zu Mitte des 16. Jh. , wurde nach 1600 eine regelrechte Tagelöhner-und Dienstknechtewohnsiedlung. Gefördert wurde diese Entwicklung von einflußreichen Handelsund Ratsherrenfamilien der Stadt. Sie legten einen Teil ihrer doch wohl in der Regel im Handel erzielten šberschüsse in Grundbesitz an. Dieses Bestreben mit dem nachfolgenden Aufbau von Miethäusern ist die zweite wichtige Ursache der Bildung von Neu-und Vorstädten. Bedingt durch die Agrarkrise in der zweiten Hälfte des 15. Jh. setzt im ländlichen Bereich ein zunehmender Differenzierungsprozess ein. Der Bedarf an landwirtschaftlichen Hilfskräften war noch nicht vorhanden, die Intensivierung in Ackerbau und Viehzucht aber schon so weit vorangeschritten das Arbeitskräfte freigesetzt wurden. Die Stadt bot als einziges Gemeinwesen noch einen gewissen Arbeitskräftebedarf an Hilfskräften. Ein Anwachsen der Handwerkerschaft wurde von den Innungen versucht zu verhindern und war tatsächlich nur unwesentlich zu verzeichnen. So blieb nur die Tätigkeit als Handarbeiter, Tagelöhner, Dienstknecht und Fron. Der Bedarf an Mietwohnraum stieg und in diesem Zusammenhang konnte mit der Aufsiedelung des inzwischen ja in den Besitz der Stadt gekommenen Raumes fortgefahren werden. So hatten u. a. folgende Familien 1552 Miethäuser in der Neustadt im Besitz: Andreas Fischers Witwe mit 2 Wiesen, 2 Krautgärten, Haus und Scheune in der Neustadt und 4 Hausgenossen, versteuert 60 Schock; Tonius Peiting mit 1/2 Hufe auf Elberitzmark, Haus in der Neustadt, 1 Scheune, 1/2 Acker Wiese, Malz und Bier, versteuert 216 Schock; Facius Stephan mit 1 Hufe auf Weissigmark, Haus in der Neustadt, 2 Knechte und 3 Mägde, versteuert 373 Schock; Veit Barth mit 1 Breite auf Elberitzmark, eine Scheune mit Miethaus in der Neustadt, 1 Magd, 1 Knecht und 4 Hausgenossen, versteuert 121 Schock;Lorenz Perreuth mit 2 Gärten, 2 Scheunen, 1 Haus in der Neustadt und 1 Magd, versteuert 162 Schock; Caspar Lentz mit 1/2 Hufe auf Gertitzmark, 1 Garten, 1 Scheune, 1 Haus in der Neustadt, 1 Magd und 2 Knechte, versteuert 212 Schock; Simon Quetz mit 1 Garten, 1 Hof in der Neustadt, versteuert 157 Schock; Blasius Eschler mit 1/2 Hufe auf dem Sand, 1 Garten, 1 Scheune und Miethaus in der Neustadt, 1 Magd und 6 Hausgenossen, versteuert 119 Schock. 1 Alle genannten Personen waren im Handel tätig oder hatten mindestens Ackerflächen und Gärten in Besitz und ihren Wohnsitz in der Altstadt (vgl. Bd. I). Mit zwei Ausnahmen lagen sie mit ihrem zu versteuernden Besitz weit über dem Durchschnitt (vgl. 4. Soziale Schichtung).
Ähnlich, nur etwas zeitverzögert, verlief die Entwicklung in der Gemeinde Grünstraße. Noch 1551 läßt sich dort kein bürgerlicher Besitz nachweisen. 1576 wird dann erstmals ein Delitzscher Bürger, der Magister und Stadtrichter Esaias Richter, mit Hausbesitz dort aufgeführt. Im Jahr 1622 dann aber mindestens schon 7 Hausgrundstücke im Besitz von in der Altstadt ansässigen Bürgern. Wobei es sich hier auch faßt ausnahmslos um neu geschaffene Hausstellen, auf vorher unbebautem Land, handelt. Warum sich diese Entwicklung hier in der Grünstraße und nicht vielleicht in Gertitz vollzog, läßt sich nur durch die stadtnahe Anbindung unmittelbar in und an der Neustadt erklären. So gehörte bekanntermaßen die westliche Straßen-seite der Töpfergasse in die Neustadt, die östliche hingegen in die Gemeinde Grünstraße. Bestrebungen von Seiten des Delitzscher Rates für einen Ankauf der Gemeinde Grünstraße vom Amt und folgender Eingemeindung sind zumindest bis zum 19. Jh. nicht nachzuweisen. Auch in anderen sächsischen Städten vollzog sich der Ankauf von Rats-und Universitätsdörfern nur aus gutsherrlichem Besitz des schriftsässigen Adels. Damit lassen sich auch klar Bestrebungen des Landesherrn für eine gleichzeitige Stärkung seiner Ämter und landesherrlicher Städte als Gegenpol zur Gutsherrschaft des landsässigen Adels erkennen.