Delitzscher Internierte in sowjetischen Speziallagern - Historischer Hintergrund

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1. Historischer Hintergrund

Die Verbrechen und Gräueltaten der Nazis und ihrer Verbündeten sollen keinesfalls bagatellisiert werden. Es war natürlich richtig und notwendig, Kriegsverbrecher abzuurteilen und zu bestrafen. Das war nach dem größten und grausamsten aller bisherigen Kriege ein unumgängliches Erfordernis. Allerdings stellt sich die Frage nach den Zielen dieser Speziallager; wurden hier die wirklich Schuldigen bestraft? Diese Problematik muss die wissenschaftliche Forschung klären.

Die in den lückenhaften Dokumenten aus den sowjetischen Archiven enthaltenen Übersetzungsfehler sowie unvollständige Geburts- und Wohnortangaben erschwerten aber eine Identifizierung zahlreicher Personen. Es war nicht ungewöhnlich, dass Haftgründe erfunden oder „angepasst“ wurden. Die Schuldfrage zu überprüfen war der Mühe nicht wert. Deshalb sind auch die Angaben über die Funktionen der Inhaftierten nur mit Vorsicht zu betrachten. In verschiedenen Fällen konnte nachgewiesen werden, dass diese Angaben nicht zutreffend waren.

Einrichtung von Speziallagern (Spezlagern) in der SBZ: Die Bezeichnung klingt verharmlosend, suggeriert sie doch automatisch, dass es sich um etwas „Besonderes“ handele. Und das Wort „besonders“ ruft naturgemäß positive Empfindungen hervor. Aber ob bewusst oder nicht – diese Art Lager war tatsächlich etwas bis dahin einmaliges. Dieser Begriff umschreibt eine Form, die es nie zuvor in der Geschichte gab. Eine bereits 1944 festgelegte Maßnahme alliierter Besatzungspolitik war die Internierung von Nationalsozialisten – eine Art Sicherheitsverwahrung in Lagern. Offiziell galt die Einrichtung von Internierungslagern als Maßnahme der Siegermächte, um Funktio­näre des nationalsozialistischen Machtapparats zur Verantwortung zu ziehen und sich vor ihrer möglichen Betätigung im Untergrund zu schützen. Sowohl die US-amerikanischen als auch die sowjetischen Verhaftungsrichtlinien zielten auf die Sicherheit der Besatzungstruppen ab. Der Befehl Nr. 00315 des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR, Berija, spiegelte jedoch die seit den 20er Jahren übliche Praxis von Massenrepressalien in der UdSSR wider. Verhaftungen und der Betrieb der Lager erfolgte auf eine Art und Weise, die Zweifel an der offiziellen Funktionsbestimmung aufkommen ließen: Die Kommandanturen des NKWD internierten in der Regel auf der Grundlage von Mitgliederlisten der NS-Organisationen sowie von erpressten Denunziationen, ohne die tatsächliche Schuld der Betroffenen auf der Grundlage rechtsstaatlicher Untersuchungsver­fahren festzustellen. In den Lagern mussten die Gefangenen eine ungewisse Zeit absitzen, ohne dass sich jemand mit ihnen über das Unrechtssystem der Nazis auseinandersetzte und ohne sie, insbeson­dere die Jugendlichen, zu überzeugen, dass sie unmenschlichen Zielen gedient hatten. Schließlich lag die Annahme nahe, dass die sowjetische Besatzungsadministration auch alle diejenigen in die Lager verbrachte, die dem Aufbau der neuen gesellschaftlichen Ordnung im Wege standen. Während in den westlichen Besatzungszonen die „Entnazifizierung“ durchgeführt wurde, indem man zwischen Hauptschuldigen, Belasteten, Minderbelasteten, Mitläufern und Entlasteten unterschied, wurden in der SBZ ehemalige Mitglieder der NSDAP ohne Untersuchung interniert. Das führte unter anderem dazu, dass NSDAP-Mitglieder in verantwortungsreichen Positionen sich rechtzeitig in die westlichen Besatzungszonen absetzen konnten und dort in der Regel mit „harmlosen Bestrafungen“ davon kamen. In der SBZ dagegen wurden hauptsächlich NSDAP-Mitglieder mit niedrigen Funktionen interniert, ohne deren Schuld zu überprüfen. Etwa 35% aller in der SBZ Internierten bezahlten dieses Vorgehen mit dem Leben.Zunächst richteten die sowjetischen Besatzungstruppen zehn Internierungslager ein. Die Ironie bestand darin, dass hierfür ehemalige faschistische Konzentrationslager und Kriegsgefangenenlager nutzbar gemacht wurden. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass es sich in allen Fällen um keine Vernichtungs- oder Arbeitslager wie im faschistischen Deutschland handelte.

Die Vorbereitung zur Errichtung von Speziallagern auf dem Gebiet der SBZ erfolgte bereits vor Kriegsende. Lawrenti Beria, der von 1938 bis 1953 Geheimdienstchef der UdSSR war, sagte bereits bei der Vorbereitung des Befehls Nr. 00315: "Jeder, den wir verhaften, ist grundsätzlich schuldig!"


Befehl des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR Nr. 00315 vom 18.4.1945 »Über die teilweise Abänderung des Befehls des NKWD der UdSSR 0016 vom 11.1.1945«

In teilweiser Abänderung des Befehls des NKWD der UdSSR Nr. 0016 vom 11. Januar 1945


BEFEHLE ICH:

1. Von den Frontbevollmächtigten des NKWD der UdSSR sind beim Vorrücken der Truppen der Roten Armee auf das vom Feind zu befreiende Territorium bei der Durchführung tschekistischer Maßnahmen zur Säuberung des Hinterlandes der kämpfenden Truppen der Roten Armee von feindlichen Elementen zu inhaftieren:
a) Spionage-, Diversions-und terroristische Agenturen der deutschen Geheimdienste;
b) Angehörige aller Organisationen und Gruppen, die von der deutschen Führung und den Geheimdiensten des Gegners zu Diversionshandlungen im Hinterland der Roten Armee abgestellt wurden;
c) Betreiber illegaler Sendestationen, Waffenlager und Druckereien, wobei die für feindliche Handlungen bestimmte materiell-technische Basis zu beschlagnahmen ist;
d) aktive Mitglieder der nationalsozialistischen Partei;
e) Führer der faschistischen Jugendorganisationen auf Gebiets-, Stadt-und Kreisebene;
f) Angehörige der Gestapo, des SD und anderer deutscher Terrororgane;
g) Leiter administrativer Organe auf Gebiets-, Stadt-und Kreisebene sowie Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure und Autoren antisowjetischer Veröffentlichungen.
2. Personen, die nachweislich terroristische und Diversionshandlungen begangen haben, sind entsprechend dem Befehl des NKWD der UdSSR Nr. 0061 vom 6. Februar 1945 an Ort und Stelle zu liquidieren.
3. Militärische und politische Führungs-und Mannschaftsdienstgrade der Armee des Feindes und der militärisch strukturierten Organisationen „Volkssturm" „SS" „SA" sowie das Personal von Gefängnissen, Konzentrationslagern, Militärkommandanturen, Organen der Militärstaatsanwaltschaft und Gerichten sind befehlsgemäß in die Kriegsgefangenenlager des NKWD einzuweisen.
4. Kommandeurs-und Mannschaftsdienstgrade der sog. „Russischen Befreiungsarmee" (Wlassow-Armee) sind in die Überprüfungs-und Aussonderungslager des NKWD der UdSSR einzuweisen.
5. Personen, die im Zuge der Säuberung des Hinterlandes der kämpfenden Truppen der Roten Armee festgenommen wurden, dürfen nicht mehr in die UdSSR geschickt werden. Festgelegt wird, daß Inhaftierte, an denen ein operatives Interesse besteht, mit Genehmigung des NKWD der UdSSR in die UdSSR überstellt werden können.
6. Damit Festgenommene an Ort und Stelle in Haft gehalten werden können, haben die Frontbevollmächtigten des NKWD der UdSSR die notwendigen Gefängnisse und Lager einzurichten. Zur Bewachung dieser Gefängnisse und Lager sind die den Frontbevollmächtigten unterstellten Gefangenentransporteinheiten des NKWD der UdSSR einzusetzen. Vom Stellvertreter des Volkskommissars für innere Angelegenheiten der UdSSR, Gen. CERNYSOV, ist zusammen mit den Frontbevollmächtigten des NKVD der UdSSR jeden fünften Tag die Standortverteilung der an den Fronten zu schaffenden Gefängnisse und Lager zu erarbeiten und mir zur Bestätigung vorzulegen.
7. Die Frontbevollmächtigten des NKVD der UdSSR haben die Materialien aller Inhaftierten, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, zu sichten. Invaliden, Kranke, Nichtarbeitsfähige, Männer über 60 Jahre und Frauen, die nicht unter die Bestimmungen nach Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen, sind freizulassen.
8. Die Genossen Kommissare 2. Ranges der Staatssicherheit CERNYSOV und KOBULOV haben zusammen mit dem Leiter der GUPVl des NKWD der UdSSR, Gen. KRIVENKO, und dem Leiter der Abteilung Überprüfungs-und Aussonderungslager des NKWD der UdSSR, Gen. SITIKOV, die notwendigen Aussonderungsmaßnahmen für Inhaftierte, die von den Fronten in die Lager des NKVD überstellt werden, zu organisieren und durchzuführen. Dabei ist wie folgt zu verfahren:
a) Personen, die unter die Bestimmungen nach Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen, sind in Internierungslagern in Gewahrsam zu halten;
b) Personen, die nicht unter die Bestimmungen nach Punkt 1 des vorliegenden Befehls fallen und über die keine ergänzenden Materialien zu erwarten und die physisch dazu in der Lage sind, werden der Industrie zur Arbeit überstellt. Invaliden, alte Männer und nicht Arbeitsfähige sind nach der Überprüfung organisiert an ihren ständigen Wohnsitz zu entlassen.


VOLKSKOMMISSAR FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN DER UdSSR Generalkommissar der Staatssicherheit L. BERIA